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Frist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig bis 31.01.2023 verlängert

Liebe Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren Sie heute wie folgt:

Frist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig bis 31.01.2023 verlängert

Die Frist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis 31.01.2023 verlängert. Bund und Länder einigten sich heute darauf. Bislang lief die Frist bis zum 31.10.2022.

Für den Berufsstand bleibt es zudem dabei, dass grundsätzlich Fristverlängerungen für Erklärungen für Grundstücke in Schleswig-Holstein bis spätestens Ende April 2023 möglich sind. 

Für die Finanzverwaltung ist dabei ein kontinuierlicher ausreichender Erklärungseingang entscheidend. Danach sind grundsätzlich Fristverlängerungen bis spätestens Ende April 2023 möglich, wenn 

  • pro Finanzamt dargelegt wird, für welche Steuernummern die Fristverlängerung benötigt wird und
  • welcher Prozentsatz der Erklärungen bis wann abgegeben wird.
  • Dazu ist auch darzulegen, wie hoch der prozentuale Anteil der bereits innerhalb der Frist abgegebenen Erklärungen ist.

Mit der dringend notwendigen Fristverlängerung kamen die Länder den Forderungen der Steuerberaterverbände und des DStV endlich nach.