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Das Finanzministerium Schleswig-Holstein bittet um Kenntnisnahme

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein bittet um Kenntnisnahme der folgenden Information:

Verursacht durch eine Programmschwäche im Zusammenspiel zwischen den Umgebungen KONSENS (GINSTER-Datenbank) und Großrechner (Speicherkonto) wird in bestimmten Fallkonstellationen ein im Bereich MÜSt (Maschinelle Überwachung der Steuerfälle) gesetzter Merker zur Kennzeichnung eines steuerlich beratenen Falls fälschlicherweise gelöscht. In der Folge werden auch in steuerlich beratenen Fällen bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schreiben zur Erinnerung an die Abgabe einer Steuererklärung für den VZ 2018 versandt.
Nach unseren Erkenntnissen handelt es sich um ein bundesweites Problem in allen Ländern, in denen GINSTER-Master im Einsatz ist. Der Entwicklungsstandort Hessen wurde bereits informiert. An der Fehlerbehebung sowie an einer Nachspeicherung des MüSt-Merkers zur Kennzeichnung steuerlich beratener Fälle wird mit Hochdruck gearbeitet.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten für Ihre Kanzleien und Ihre Mandantinnen und Mandanten zu entschuldigen.

Finanzministerium Schleswig-Holstein