Aktuelles
UPDATE zur gestrigen Meldung zur Entspannung bei den Fristen zur Einreichung der Schlussabrechnungen
Das aktuelle Fristende zur Einreichung der Schlussabrechnung ist der 31. März 2024. Für alle bis dahin nicht eingereichten Schlussabrechnungen erhalten die prüfenden Dritten Anfang April eine Mahnung. Die Schlussabrechnung ist in den auf die Mahnung folgenden vier Wochen, also bis Anfang Mai 2024, einzureichen. Voraussetzung: Es wurde bereits ein Organisationsprofil angelegt.
Durch den unermüdlichen Einsatz von Steuerberaterverband und Steuerberaterkammer in Schleswig-Holstein sind wir zuversichtlich, eine darüber hinaus gehende Verlängerung der Einreichungsfrist auf Bundesebene zu erreichen. Wir empfehlen Ihnen trotz der ersten Entspannungssignale die Bearbeitung der Schlussabrechnung, so gut es Ihnen möglich ist, abzuschließen.
Wir werden umfassend und schnellst möglich über neue Fortschritte und Ergebnisse berichten.