Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden

Was geschieht, wenn Unternehmen bis zur Auszahlung von Liquiditätshilfen die Insolvenz droht?

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Homepage einen Katalog mit häufigen Fragen (FAQ) eingestellt. U.a. nimmt das Ministerium zur Insolvenzantragspflicht Stellung:

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. work Willy-Brandt-Ufer 10 24143 Kiel Deutschland work +49 (0)431 9 97 97-0 fax +49 (0)431 9 97 97-17 www.stbvsh.de 54.312427041133766 10.135574340820312
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369