Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

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Aktuelles

Grundsteuer: Softwarelösung Opti.Tax mit Datenhoheit und Vorteilskonditionen für Verbandsmitglieder

Auf Deutschland wartet eine Mammutaufgabe. Rund 35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen neu bewertet werden. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümer/-innen 2022 bei der Finanzverwaltung eine Feststellungserklärung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.

Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Es ist davon auszugehen, dass die Steuerkanzleien für den überwiegenden Teil ihrer Mandanten die Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte übernehmen werden.

Die DATEV hat sich dazu entschieden, keine eigene Lösung für diese Vorbehaltsaufgabe anzubieten, sondern verweist hierzu auf externe Anbieter auf ihrem Marktplatz. 

Für uns war dies ein Novum im Bereich der Vorbehaltsaufgaben, so dass zum Vorstand der DATEV Kontakt aufgenommen und klargestellt wurde, dass  wir  eine  Software-Lösung  der Datev zum Thema Grundsteuer erwarten. Die Datev blieb jedoch bei ihrer Haltung, keine eigene Software-Lösung anzubieten. Den von der DATEV eingeschlagenen Weg erachten wir für unseren Berufsstand und für die Interessen unserer Mandanten als gefährlich. 

Bei dem von der DATEV besonders beworbenen Anbieter „fino“ besteht aus Sicht des Vorstandes des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. das konkrete Risiko für den Berufsstand, dass die Hoheit über die entsprechenden Daten verloren geht und ein Wettbewerber  im  Bereich  der  Steuerdeklaration  aufgebaut  wird.  Bei solchen Dritten können wir im Gegensatz zur Genossenschaft der Berufsangehörigen nicht zwingend mit einer Kontinuität der Strukturen rechnen. Vielmehr müssen wir mit einem  Verkauf  der  Unternehmen  rechnen,  wie  die  aktuelle  Diskussion  um  den  Verkauf  der SCHUFA und deren Tochter FinAPI an Finanzinvestoren zeigt. Auf  einer  abstrakten  Ebene  stellen wir uns als Vorstand auf Grund des konkreten Falls die Frage, ob der Berufsstand damit rechnen muss, dass Lösungen für Vorbehaltsaufgaben auf Drittanbieter ausgelagert werden und somit ein Beitrag  dafür  geleistet  wird,  dass  Wissen und  Werte  auf  Instanzen  außerhalb  des  berufsständischen Bereichs übergehen. Wir stellen uns die Frage, welchen Gegenwert Sie als Berufsangehörige  hierfür  erhalten.  Allein  die  Bereitstellung  (kostenpflichtiger)  Softwarelösungen stellt keinen adäquaten Gegenwert für den Daten-und Know-How-Transfer dar. 
Zudem stellt sich die Frage, ob  diese  Diversifizierung  von  Datenbeständen  im  Interesse unserer  Mandanten  sein kann. Diese Diversifizierung von Datenbeständen erfordert zunehmend Fähigkeiten zur Vernetzung von Datenquellen auf Ebene der Kanzleien. Sie führt weiterhin zu einer Angewiesenheit auf das Wohlwollen Dritter, Daten zu erhalten und führt im Kontext der Plattformökonomie im Ergebnis dazu, dass wir als Angehörige der steuerberatenden Berufe auf nicht-berufsständischen Plattformen tätig werden, die je nach Marktmacht die Konditionen diktieren oder einzelne Gruppen auch ausschließen können. Dies steht im Gegensatz zu unserem Verständnis eines Freien Berufes. 

Aus Sicht unseres Verbandes ist es entscheidend, dass Prozesse und Datenhoheit in der Verantwortung des Berufsstandes bzw. der Berufsträger verbleiben sollten!

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung haben wir zusammen mit weiteren Steuerberaterverbänden eine Lösung für den Berufsstand erarbeitet und einen Rahmenvertrag mit interessanten Vorzugskonditionen für Mitglieder für die Software Opti.Tax der hsp Handels-Software-Partner GmbH, Hamburg abgeschlossen (Hinweis: Dieser Hersteller ist nicht der gleichnamigen Steuerberatungskanzlei-Gruppe zugehörig). Die Lösung bietet einen interaktiven Prozess zur Vorbereitung der Erklärung gemeinsam mit dem Mandanten über eine Kanzlei-Cloud an. Daten können über Schnittstellen zur Kanzleisoftware sowie Dokumentenerkennung eingelesen werden. Die Daten werden dort nur für den Erstellungsprozess gespeichert und nach Abschluss gelöscht. Die dauerhafte Speicherung erfolgt in einer Datenbank auf Ebene der Kanzlei. Neben einer Übergabe in das DMS der Kanzlei ist auch der Abruf strukturierter Datensätze zur Verarbeitung in Folgeprozessen möglich. Zudem bietet die Software neben Bearbeitung der Grundsteuer auch Lösungen für Verfahrensdokumentationen, Verrechnungspreise und weitere Compliance Lösungen. 

Die Buchungsmöglichkeit wird diese Woche auf www.hsp-software.de/grundsteuer-software freigeschaltet und die Auslieferung der Software Opti.Tax erfolgt im Januar 2022.
Kanzleien, die bereits jetzt buchen, erhalten dann ab sofort Zugriff auf die hsp.community, um sich inhaltlich mit der Grundsteuerreform zu beschäftigen, Musteranschreiben ,Vollmacht und Auftragsvorlagen etc. zu verwenden.
Nähere Informationen entnehmen Sie gerne der Anlage. Eine Präsentation der Software wird live am 10.12.2021 ab 11.00 Uhr stattfinden: https://youtu.be/QqibSfrm_wM

Über die weitere Entwicklung zum Thema Grundsteuer werden wir Sie informieren.

Seminare und Webinare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

14.12.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Grundsteuer-Reform
Mannek, Wilfried

20.12.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen nach §§13a, b ErbStG
Mannek, Wilfried
Mit 6 Stunden anerkannt als Pflichtfortbildung Fachberater Unternehmensnachfolge.

26.01.2022 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Online-Seminare: Strafrechtliche Risiken in der Steuerberatung / Durchsuchung und Beschlagnahme bei dem steuerlichen Berater
Schumacher, Christian
Kostenfrei für unsere Mitglieder

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