Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

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Aktuelles

Förderantragsportal des Kreises Segeberg & Service des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen & Wahlrechte sollen auch November- und Dezemberhilfe flexibilisieren

Liebe Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Förderantragsportal des Kreises Segeberg 
Stellen Sie Ihren Förderantrag einfach und schnell online!
Der Kreis Segeberg hat am 21. Januar 2021 zwei Richtlinien zur Förderung von gewerblichen Betrieben und Freiberuflern im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie beschlossen.Die entsprechenden Förderrichtlinien, Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie hier: https://wks-se.de/soforthilfen/dist/

2. Service des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen
Auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de hat das BMWi einen Push-Nachrichtendienst eingerichtet. Wenn Sie diesen abonnieren, erhalten Sie regelmäßig über Ihren Browser aktuelle Meldungen, Informationen zu Fristen und zu Aktualisierungen der FAQ mit genauen Hinweisen zu den Fundstellen auf den Webseiten, unabhängig davon, ob Sie die Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  besuchen. 

Wie können Sie den Push-Dienst abonnieren? Wenn Sie die Infoseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de aufrufen, erscheint in Ihrem Browser folgender Hinweis: 
„Die Website ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möchte Ihnen Benachrichtigungen senden. Aktuelle Meldungen, Aktualisierungen der FAQ und Fristen. Nichts verpassen.“

Wenn Sie in diesem Fenster auf „zulassen“ klicken, erhalten Sie zukünftig die Push-Nachrichten. Sie können dies jederzeit unter den Datenschutzhinweisen deaktivieren.

3. Wahlrechte sollen auch November- und Dezemberhilfe flexibilisieren 
Unternehmen sollen nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)nunmehr auch bei der November- und Dezemberhilfe ein Wahlrecht haben, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210205-verbesserungen-zusaetzliche-flexibilitaet-bei-november-und-dezemberhilfe.html). Von Bedeutung ist dies insbesondere für Unternehmen mit größerem Finanzierungsbedarf. Sie können damit entscheiden, auf welcher beihilferechtlichen Grundlage sie die staatlichen Hilfen beantragen. Der DStV begrüßt diese weitergehende Flexibilisierung. Die möglichen beihilferechtliche Rahmenregelungen, auf die Unternehmen ihre Anträge stützen können, sind die Kleinbeihilfenregelung und De-minimis-Verordnung für Beträge bis 2 Mio. Euro sowie die Fixkostenhilferegelung für Beträge bis 10 Mio. Euro. Alternativ kann auch eine neue Schadensausgleichsregelung (ohne betragsmäßige Begrenzung) in Betracht kommen. Erforderlich ist hier der Nachweis eines Schadens durch den behördlich angeordneten Lockdown-Beschluss vom 28.10.2020 (einschließlich dessen Verlängerung). Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Wochen mit zwei Beihilfeentscheidungen die Flexibilität für nationale Corona-Hilfen deutlich erhöht. Am 22.1.2021 wurde die Vergabe der November- und Dezemberhilfe auf Grundlage einer neuen Schadensausgleichsregelung genehmigt. Sie erfordert keine ausschließliche Verlustrechnung wie bei der Fixkostenhilferegelung, sondern ermöglicht auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne. Am 28.1.2021 wurden außerdem die Höchstbeträge für Corona-Beihilfen spürbar heraufgesetzt. Danach sind künftig Kleinbeihilfen bis 1,8 Mio. Euro (bislang: max. 800.000 Euro) und Fixkostenhilfen bis 10 Mio. Euro (bislang: max. 3 Mio. Euro) möglich. 2 Nach Auskunft des BMWi sollen die Antragstellungen für sog. großvolumige Anträge von über 1 Million Euro spätestens Mitte März 2021 starten können. Weitere Informationen ergeben sich aus der aktuellen Mitteilung des BMWi vom 5.2.2021. Das Ministerium will auch die notwendigen FAQ-Listen und Leitfäden zur November- und Dezemberhilfe zügig anpassen.

4. Webinare (Auszug)
Unsere Seminare finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

10.02.2021 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Update - Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsbetrug
Bosbach, Jens

12.02.2021 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Einkommensteuererklärung 2020
Mieling, Maike

16.02.2021 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Online-Seminar: Überbrückungshilfe III - Kompakt für Steuerberater
Steger, Matthias

18.02.2021 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Online-Seminar: Umsatzbesteuerung der Juristischen Person des öffentlichen Rechts
Fietz, Andreas

01.03.2021 bis 30.04.2021
Online-Seminarreihe Digitalisierung (4 Termine im ABO)
Halwaß, Vanessa

02.03.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Einkommensteuer XXL - Fit in den VZ
Seifert, Michael

02.03.2021 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Bitcoin - Grundlagen
Steger, Matthias

29.04.2021 bis 16.06.2021
Online-Seminar: Fachkurs Umsatzsteuer (8 Termine im ABO)
Radeisen, Rolf-Rüdiger

Sie können nicht am Seminar teilnehmen und möchten die Unterlage zum Selbststudium erwerben? Dann schauen Sie in unseren Skript-Shop https://stbvsh-seminare.de/skript-shop/
Zur Bestellung melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in "Mein Account" an. Nach dem Kauf liegt das von Ihnen ausgewählte Skript direkt in Ihrem Kundenaccount unter dem Menüpunkt Meine Bestellungen / Gekaufte Dokumente zum Download bereit.

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