Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

DSTV-Corona-Übersicht & Facebook-Kampagne & Info IBSH

Liebe Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt und wünschen Ihnen trotz der vielen Arbeit eine schöne Frühlingswoche!

1. Die aktualisierte DStV-Corona-Übersicht finden Sie hier. Das BMF hat unter anderem Informationen zur Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Sonderzahlungen in Höhe von 1.500 € veröffentlicht.

2. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil.

Die Ergänzung der Förderrahmenrichtlinie finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-foerderung-unternehmerischen-know-hows.pdf?__blob=publicationFile&v=4

3. Facebook-Kampagne #Hutab

Lieber Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Liebe Kanzlei-Mitarbeiterinnen und Kanzlei-Mitarbeiter.

Die Corona-Krise lähmt gerade das ganze Land – auch die Wirtschaft. Sie leisten mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit Ihren Kolleginnen und Kollegen gerade Großartiges, um dem Mittelstand, Einzelunternehmer*innen, Handwerksbetriebe und Start-Ups durch diese schwere Zeit zu helfen.

Mit einzigartigem Engagement. Mit überragender Expertise. Und mit – im wahrsten Sinnen – unermüdlichen Einsatz.

Kurz: Sie ziehen gerade alle Register, um der deutschen Wirtschaft beizustehen.

Dafür ziehen wir vor Ihnen den Hut. Vielen Dank!

Bleiben Sie – auch für die zahllosen Unternehmerinnen und Unternehmer – stark und vor allem: gesund.

Als Anerkennung haben wir unsere Facebook-Kampagne gestartet. Schauen Sie doch mal hier…

https://www.facebook.com/steuerberaterverband.schleswigholsteinev/?notif_t=page_fan

Liken und teilen Sie unsere Kampagne gerne zahlreich!

4. Der  Programmstart  des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds ist am 31.03.2020 erfolgt. Bisher  sind  322  Anträge bei der IB.SH eingegangen, davon konnten 147 bewilligt werden.  Weitere 89 Anträge befinden sich in Prüfung oder Rückfrage bei der Hausbank.  Das ausgezahlte Antragsvolumen liegt bei 28,9 Mio. EUR. 

Die IB.SH hat uns die folgenden Hinweise übermittelt: Klarstellung  zum Kreis der antragsberechtigten Unternehmen (Auszug aus den aktualisierten FAQ):

-  Ein  Unternehmen,  das in unterschiedlichen Geschäftsfeldern aktiv ist – bspw. ein Bäcker-/ Konditorbetrieb, der auch eine Gaststätte im Sinne des §1   Gaststättengesetzes   betreibt   –   kann   derzeit   aus   dem   IB.SH Mittelstandssicherungsfonds  Förderdarlehen nur erhalten, wenn es mit einer der   oben   genannten,   unter   dem   IB.SH   Mittelstandssicherungsfonds förderfähigen  Geschäftstätigkeit  mindestens  50  %  seines Gesamtumsatzes erzielt.

Gewerbliche Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten, welche zu touristischen Zwecken beherbergen (ein Gewerbeschein muss dem Kunden vorliegen) sind antragsberechtigt.

Anpassung  des  Antrags  in Hinblick auf die Erklärung der Hausbank (Auszug aus dem aktualisierten Antrag):

1. Die  Erklärung  der  Hausbank  unter  Nr.  IV  Absatz 2 wurde wie folgt geändert:

"Der Kunde wies am 31.12.2019 ein einwandfreies Kontoverhalten und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse auf. Wir haben keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Darlehensnehmers in dem Zeitraum vom 31.12.2019 bis zum Beginn der Corona-Krise (Stichtag 29.02.2020). Es bestanden in diesem Zeitraum ebenfalls keine Stundungsvereinbarungen oder Covenantbrüche und wir sehen nach Überwindung der Corona-Krise eine Perspektive für den nachhaltigen Bestand des antragstellenden Unternehmens."

Sofern  Sie  auf  Basis  des  „alten“  Antragsvordrucks  bereits Anträge in Vorbereitung   haben,   können  diese  weiterhin  verwendet  werden.  Bitte erläutern  Sie  ggf.  im Freitextfeld des „alten“ Antragsvordrucks kurz, ob Sie abweichend von der „alten" Hausbankbestätigung (z.B. Bearbeitung in der Intensivbetreuung  oder Problemkreditbetreuung) von den Erleichterungen der „neuen“  Hausbankenbestätigung  Gebrauch  machen  möchten. Bitte nutzen Sie jedoch schnellst möglich den neuen Antragsvordruck.

2. Wir  haben  aus gegebenem Anlass die Formulierung im Antrag in Hinblick auf   die  Definition  von  Unternehmensverbünden  nach  der  einschlägigen De-minimis-Verordnung  bei den Bestätigungen des Darlehensnehmers unter Nr. III.  hinzugefügt.  "Mir/uns  ist bekannt, dass im Rahmen der Gewährung von De-minimis-Beihilfen  nicht nur das einzelne antragstellende Unternehmen zu betrachten ist, sondern auch ein ggf. bestehender Unternehmensverbund. Dies habe ich/haben wir im Rahmen der Antragstellung beachtet". Bitte achten Sie auch   darauf,  dass   Unternehmensverbünde  im  Sinne  des  Beihilferechts (näheres  ist  der  De-minimis-Erklärung  zu entnehmen) möglichst nur einen Antrag   stellen.   Ansonsten   besteht   die   Gefahr  der  Gewährung  von rechtswidrigen Beihilfen.

Wünsche der IB.SH zum E-Mail Versand: Sie würden der IB.SH die Bearbeitung der Anträge erleichtern, wenn Sie Ihre E-Mails an die IB.SH (inkl. Antrag, De-minimis-Erklärung, Legitimationsunterlagen) im Betreff mit dem Namen des Antragstellers bzw. seines Unternehmens versehen könnten.

Zusage- und Ablehnungsprozess: Die IB.SH schickt Ihnen und dem antragstellenden Unternehmen eine E-Mail und benachrichtigen Sie über eine Zusage oder Ablehnung. In der Zusage- E-Mail werden wir Sie zukünftig auch auf die angekündigte Stichprobenprüfung hinweisen.

Erstellung eines Erklärvideos: Zum  besseren  Verständnis  hat die IB.SH für  die Antragstellung auf der Website ein Erklärvideo erstellt.

Die beschriebenen Änderungen wurden in den FAQ der IB.SH aktualisiert und der Antragsvordruck  überarbeitet.  Beide  Unterlagen  finden Sie ab sofort auf der IB.SH Website zum Download.

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