Aktuelles
DSTV-Corona-Übersicht & Facebook-Kampagne & Info IBSH
Liebe Steuerberaterinnen und Steuerberater,
gerne informieren wir Sie heute wie folgt und wünschen Ihnen trotz der vielen Arbeit eine schöne Frühlingswoche!
1. Die aktualisierte DStV-Corona-Übersicht finden Sie hier. Das BMF hat unter anderem Informationen zur Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Sonderzahlungen in Höhe von 1.500 € veröffentlicht.
2. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil.
Die Ergänzung der Förderrahmenrichtlinie finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-foerderung-unternehmerischen-know-hows.pdf?__blob=publicationFile&v=4
3. Facebook-Kampagne #Hutab
Lieber Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Liebe Kanzlei-Mitarbeiterinnen und Kanzlei-Mitarbeiter.
Die Corona-Krise lähmt gerade das ganze Land – auch die Wirtschaft. Sie leisten mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit Ihren Kolleginnen und Kollegen gerade Großartiges, um dem Mittelstand, Einzelunternehmer*innen, Handwerksbetriebe und Start-Ups durch diese schwere Zeit zu helfen.
Mit einzigartigem Engagement. Mit überragender Expertise. Und mit – im wahrsten Sinnen – unermüdlichen Einsatz.
Kurz: Sie ziehen gerade alle Register, um der deutschen Wirtschaft beizustehen.
Dafür ziehen wir vor Ihnen den Hut. Vielen Dank!
Bleiben Sie – auch für die zahllosen Unternehmerinnen und Unternehmer – stark und vor allem: gesund.
Als Anerkennung haben wir unsere Facebook-Kampagne gestartet. Schauen Sie doch mal hier…
https://www.facebook.com/steuerberaterverband.schleswigholsteinev/?notif_t=page_fan
Liken und teilen Sie unsere Kampagne gerne zahlreich!
4. Der Programmstart des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds ist am 31.03.2020 erfolgt. Bisher sind 322 Anträge bei der IB.SH eingegangen, davon konnten 147 bewilligt werden. Weitere 89 Anträge befinden sich in Prüfung oder Rückfrage bei der Hausbank. Das ausgezahlte Antragsvolumen liegt bei 28,9 Mio. EUR.
Die IB.SH hat uns die folgenden Hinweise übermittelt: Klarstellung zum Kreis der antragsberechtigten Unternehmen (Auszug aus den aktualisierten FAQ):
- Ein Unternehmen, das in unterschiedlichen Geschäftsfeldern aktiv ist – bspw. ein Bäcker-/ Konditorbetrieb, der auch eine Gaststätte im Sinne des §1 Gaststättengesetzes betreibt – kann derzeit aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Förderdarlehen nur erhalten, wenn es mit einer der oben genannten, unter dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds förderfähigen Geschäftstätigkeit mindestens 50 % seines Gesamtumsatzes erzielt.
Gewerbliche Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten, welche zu touristischen Zwecken beherbergen (ein Gewerbeschein muss dem Kunden vorliegen) sind antragsberechtigt.
Anpassung des Antrags in Hinblick auf die Erklärung der Hausbank (Auszug aus dem aktualisierten Antrag):
1. Die Erklärung der Hausbank unter Nr. IV Absatz 2 wurde wie folgt geändert:
"Der Kunde wies am 31.12.2019 ein einwandfreies Kontoverhalten und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse auf. Wir haben keine Kenntnis von ungeregelten Zahlungsrückständen des Darlehensnehmers in dem Zeitraum vom 31.12.2019 bis zum Beginn der Corona-Krise (Stichtag 29.02.2020). Es bestanden in diesem Zeitraum ebenfalls keine Stundungsvereinbarungen oder Covenantbrüche und wir sehen nach Überwindung der Corona-Krise eine Perspektive für den nachhaltigen Bestand des antragstellenden Unternehmens."
Sofern Sie auf Basis des „alten“ Antragsvordrucks bereits Anträge in Vorbereitung haben, können diese weiterhin verwendet werden. Bitte erläutern Sie ggf. im Freitextfeld des „alten“ Antragsvordrucks kurz, ob Sie abweichend von der „alten" Hausbankbestätigung (z.B. Bearbeitung in der Intensivbetreuung oder Problemkreditbetreuung) von den Erleichterungen der „neuen“ Hausbankenbestätigung Gebrauch machen möchten. Bitte nutzen Sie jedoch schnellst möglich den neuen Antragsvordruck.
2. Wir haben aus gegebenem Anlass die Formulierung im Antrag in Hinblick auf die Definition von Unternehmensverbünden nach der einschlägigen De-minimis-Verordnung bei den Bestätigungen des Darlehensnehmers unter Nr. III. hinzugefügt. "Mir/uns ist bekannt, dass im Rahmen der Gewährung von De-minimis-Beihilfen nicht nur das einzelne antragstellende Unternehmen zu betrachten ist, sondern auch ein ggf. bestehender Unternehmensverbund. Dies habe ich/haben wir im Rahmen der Antragstellung beachtet". Bitte achten Sie auch darauf, dass Unternehmensverbünde im Sinne des Beihilferechts (näheres ist der De-minimis-Erklärung zu entnehmen) möglichst nur einen Antrag stellen. Ansonsten besteht die Gefahr der Gewährung von rechtswidrigen Beihilfen.
Wünsche der IB.SH zum E-Mail Versand: Sie würden der IB.SH die Bearbeitung der Anträge erleichtern, wenn Sie Ihre E-Mails an die IB.SH (inkl. Antrag, De-minimis-Erklärung, Legitimationsunterlagen) im Betreff mit dem Namen des Antragstellers bzw. seines Unternehmens versehen könnten.
Zusage- und Ablehnungsprozess: Die IB.SH schickt Ihnen und dem antragstellenden Unternehmen eine E-Mail und benachrichtigen Sie über eine Zusage oder Ablehnung. In der Zusage- E-Mail werden wir Sie zukünftig auch auf die angekündigte Stichprobenprüfung hinweisen.
Erstellung eines Erklärvideos: Zum besseren Verständnis hat die IB.SH für die Antragstellung auf der Website ein Erklärvideo erstellt.
Die beschriebenen Änderungen wurden in den FAQ der IB.SH aktualisiert und der Antragsvordruck überarbeitet. Beide Unterlagen finden Sie ab sofort auf der IB.SH Website zum Download.