Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

DStV-Corona-Übersicht aktualisiert & SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung & EU erweitert Beihilferahmen u.a.m.

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Der DStV hat seine Corona-Übersicht aktualisiert. Unter anderem ist die neue Arbeitsschutzverordnung des BMAS in Kraft getreten. Die Übersicht finden Sie hier

2. In Ergänzung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erhalten Sie anbei eine sehr informative Beispiel-Liste, die die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium zu möglichen zwingenden betrieblichen Gründen nach § 2 Abs. 4 ArbeitsschutzVO für den Bereich Homeoffice erstellt hat. Die Übersicht hat bundesweite Relevanz. Siehe Anlage.

3. EU erweitert Beihilferahmen
Am 28.01. hat die Europäische Kommission beschlossen, den am 19. März 2020 erlassenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. 
Darüber hinaus will die Kommission den Befristeten Rahmen erweitern, indem sie die darin festgelegten Obergrenzen anhebt und die Umwandlung bestimmter rückzahlbarer Instrumente in direkte Zuschüsse bis Ende nächsten Jahres gestattet.

Der bisher geltende Höchstsatz der begrenzten Beihilfebeträge, die auf der Grundlage des Befristeten Rahmens gewährt werden können, wird je Unternehmen effektiv verdoppelt (unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der De-minimis-Unterstützung). Die neuen Obergrenzen betragen 225 000 EUR je Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist (zuvor 100 000 EUR), 270 000 EUR je Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors (zuvor 120 000 EUR) und 1,8 Mio. EUR je Unternehmen aus einem beliebigen anderen Sektor (zuvor 800 000 EUR). Diese Beihilfen können wie bisher über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren mit De-minimis-Beihilfen von bis zu 200 000 EUR je Unternehmen (bis zu 30 000 EUR je Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors und bis zu 25 000 EUR je Unternehmen des Agrarsektors) kombiniert werden, sofern die Anforderungen der betreffenden De-minimis-Regelung erfüllt sind.

Für besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen, die im Förderzeitraum im Vergleich zum selben Zeitraum 2019 Umsatzverluste von mindestens 30 % hinnehmen mussten, kann der Staat einen Beitrag von bis zu 10 Mio. EUR je Unternehmen (zuvor 3 Mio. EUR) zu den nicht durch Erlöse gedeckten Fixkosten leisten.

Dies kann Anpassungen und ggf. sogar nachträgliche Verbesserungen in den Programmen Überbrückungshilfe II, November-/Dezemberhilfe (und plus) nach sich ziehen sowie Auswirkungen auf die Überbrückungshilfe III haben. Jedoch kommt es darauf, ob und wie die Bundesrepublik Deutschland diese erweiterten Möglichkeiten umsetzen wird. Details dazu erhalten Sie, sobald dieses bekannt sind. Siehe Anlagen.

4. Unterstützung der regionalen Schulen durch alte Hardware
Vermehrt nehmen wir Aufrufe von Schulen wahr, die nach ausgemusterten PC’ s, Notebooks u. ä. fragen, die internetfähig und somit für den digitalen Unterricht geeignet sind. Es gibt viele Schüler/-innen, deren Eltern sich solche Geräte für ihre Kinder nicht leisten können und denen so ein Alt-Gerät den Digitalunterricht ermöglichen würde.

Falls Sie in Ihren Kanzleien über solche Geräte verfügen und diese Idee unterstützen möchten, nehmen Sie bitte direkt mit Ihren regionalen Schulen Kontakt auf.

Der guten Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Geräte datenschutzkonform bereinigt sein müssen. 

5. Webinare (Auszug)
Unsere Seminare finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

08.02.2021 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Online-Seminar: Personengesellschaften
Wiegmann, Thomas

09.02.2021 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Online-Seminar: Der Corona-Jahresabschluss 2020 anhand von Praxisfällen
Pollanz, Manfred

10.02.2021 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Update - Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsbetrug
Bosbach, Jens

11.02.2021 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Online-Seminar: EÜR § 4 (3) / Aufzeichnungen
Wiegmann, Thomas

Sie können nicht am Seminar teilnehmen und möchten die Unterlage zum Selbststudium erwerben? Dann schauen Sie in unseren Skript-Shop https://stbvsh-seminare.de/skript-shop/
Zur Bestellung melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in "Mein Account" an. Nach dem Kauf liegt das von Ihnen ausgewählte Skript direkt in Ihrem Kundenaccount unter dem Menüpunkt Meine Bestellungen / Gekaufte Dokumente zum Download bereit.

6. Gehaltsumfrage
Sie möchten wissen, ob Sie mit den aktuellen Gehältern Ihres Büros richtig liegen? Bereits seit vielen Jahren fällt es einer zunehmend größeren Zahl an Steuerberaterkanzleien schwer, vorhandene Mitarbeiter zu halten bzw. neue einzustellen. Das Gehalt ist insoweit ein nicht unerheblicher Faktor.

Steuerberaterverband und Steuerberaterkammer möchten Ihnen einen regionalen Überblick über die Gehälter in Steuerberatugnskanzleien geben. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte senden Sie den Fragebogen ausgefüllt bis zum 26. Februar 2021 an die Geschäftsstelle des Steuerberaterverbandes in Kiel. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und anonymisiert ausgewertet. Je mehr Kanzleien teilnehmen, desto aussagekräftiger ist das Ergebnis. Daher bitten wir Sie um Ihre Teilnahme, die nicht mehr als 5 bis 10 Minuten beanspruchen wird.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. work Willy-Brandt-Ufer 10 24143 Kiel Deutschland work +49 (0)431 9 97 97-0 fax +49 (0)431 9 97 97-17 www.stbvsh.de 54.312427041133766 10.135574340820312
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