Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

Der GKV-Spitzenverband informiert über die Verlängerung der Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge für betroffene Arbeitgeber

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

mit beiliegender Mitteilung informiert der GKV-Spitzenverband über die Verlängerung der Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge für betroffene Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021. Vorrangig sollen die bisherigen Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes genutzt werden. Entsprechende Anträge sind vor dem Stundungsantrag zu stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar und Februar 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende März 2021 vollständig zugeflossen sind. 
 
Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist weiterhin mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars zu stellen (siehe Muster Anlage).

Es wird von Seiten des GKV-Spitzenverbands darum gebeten, auch die Höhe der am Fälligkeitstag für die Beiträge der Monate Januar und Februar 2021 gestundeten Gesamtsozialversicherungsbeiträge einschließlich der Umlagen (ohne die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer, die im Firmenzahler-Verfahren zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen abgeführt werden) für die Beitragsmonate Januar und Februar 2021 (soweit sie auf der Grundlage des vereinfachten Stundungsverfahrens eingeräumt wurden) zu dokumentieren und an die jeweilige Kassenorganisation auf Bundesebene zu übermitteln. Dabei soll weiterhin ausschließlich das jeweils gestundete Beitragsvolumen erfasst werden. Die Anzahl der Stundungsfälle ist im Hinblick auf die ansonsten redundante Berücksichtigung in den Fällen, in denen Betriebe mit mehreren Einzugsstellen entsprechende Stundungsvereinbarungen schließen, irrelevant.

Seminare & Webinare (Auswahl)
Unsere Seminare finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

25.01.2021 11:00 Uhr - 13:00 Uhr
Online-Seminar: Fixkostenhilfe 2020: Begrenzung der Überbrückungshilfen II und III auf die ungedeckten Fixkosten – FAQ 4.16 für Praktiker
Hendricks, Lukas

26.01.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Rund um die Gesellschaft
Krause, Florian

27.01.2021 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: Überbrückungshilfe III
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