Aktuelles
Aktualisierung: Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister: Wichtige Übergangsregelung läuft zum 1. April 2023 aus
Sehr geehrte Steuerberaterin, sehr geehrter Steuerberater,
gerne informieren wir Sie heute wie folgt:
1. Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister: Wichtige Übergangsregelung läuft zum 1. April 2023 aus
Steuerberater müssen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) beachten, dass eine besondere Übergangsregelung zur Abgabe sog. Unstimmigkeitsmeldungen zum 1.4.2023 ausläuft. Darauf weist aktuell der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV hin. Betroffen sind alle Fälle, für die eine Meldung zum Transparenzregister nach alter, bis 2021 geltender Rechtslageentbehrlich war, wenn die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen Registern ersichtlich waren. Nach der besonderen Übergangsregelung des § 59 Abs. 10 GwG sind nur noch bis zum 1.4.2023 Unstimmigkeitsmeldungen wegen Fehlens einer Eintragung im Transparenzregister nicht zu erstatten, wenn hierfür die sogenannte Meldefiktion nach § 20 Abs. 2 GwG in der bis zum 31. Juli 2021 geltenden Fassung Anwendung findet. Danach galt die Meldepflicht an das Transparenzregister als erfüllt, wenn die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins -oder Unternehmensregister zu entnehmen waren. Mit Ablauf der Übergangsfrist müssen Steuerberater nun ausnahmslos und einheitlich nach § 23a Abs. 1 GwG alle Unstimmigkeiten melden, die sie beim Abgleich der Eintragungen im Transparenzregister zum wirtschaftlich Berechtigten mit den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen feststellen. Die Meldungen haben unverzüglich gegenüber dem Bundesanzeiger als registerführende Stelle zu erfolgen, und zwar online über die Webseite des Transparenzregisters unter www.transparenzregister.de. Weitere Informationen finden Sie in der aktualisierten Anlage.
2. Webinare und Seminare (Auszug)
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23.02.2023 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
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26.04.2023 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ausbildung zum/zur Datenschutzbeauftragten
Weidenhammer, Alexander
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Sie können nicht am Seminar teilnehmen und möchten die Unterlage zum Selbststudium erwerben? Dann schauen Sie in unseren Skript-Shop https://stbvsh-seminare.de/skript-shop/
Zur Bestellung melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in "Mein Account" an. Nach dem Kauf liegt das von Ihnen ausgewählte Skript direkt in Ihrem Kundenaccount unter dem Menüpunkt Meine Bestellungen / Gekaufte Dokumente zum Download bereit.
Oder doch lieber eine Aufzeichnung? Unsere Videos sind Aufzeichnungen von Online-Seminaren, die von uns oder in Kooperation mit einem Kollegialverband angeboten wurden: https://stbvsh-seminare.de/video-shop/
Nach der Bestellung und anschließender Freigabe durch den Verband wird das Video in Ihrem Kundenaccount für sechs Monate zur Verfügung gestellt; eine Stornierung ist nach der Bestellung nicht mehr möglich.
3. 62. Münchner Steuerfachtagung am 29. und 30. März 2023 wieder in Präsenz
Wir möchten Sie auf die nächstjährige 62. Münchner Steuerfachtagung am 29. und 30. März 2023 hinweisen. Endlicher wieder in Präsenz und im bekannten Format.
Eine Fachveranstaltung auf hohem Niveau, praxis- und zeitbezogen, führend in der Auswahl der Themen, Fallbeispiele und Diskussionsrunden. Mit Referenten nationaler und internationaler Reputa-tion. Sie findet im kommenden Jahr am 29. und 30. März im Hilton München Park Hotel statt. Geleitet wird die Tagung von Prof. Dr. Klaus-Dieter DRÜEN, Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht, LMU München. Dr. Hans-Josef THESLING, Präsident des Bundesfinanzhofs referiert zum Thema „Rechtsschutz in Steuersachen“. Die Tagung befasst sich mit den verschiedensten Themenbereichen, unter anderem zum Wirtschafts- und Steu-errecht, Aktuelle Beratungsfelder im Steuerrecht, Internationalem & Europäischem Steuerrecht, Aktuellen Herausforderungen im Steuerrecht und traditionell zum Abschluss mit dem Bundesrichterthemenbereich zu aktuellen Fragen. In diesem Jahr wieder zusätzliches Programmangebot mit eigenem Themenbereich: „Digitalisierung und Steuern“
Mit der Digitalisierung verschieben oder lösen sich branchenspezifische Grenzen sogar auf, damit erzählen wir Ihnen nichts Neues – jedoch wie werden Sie diese Entwicklungen für sich nutzen?
Das aktuelle Programm ist in Vorbereitung und steht voraussichtlich ab Mitte Dezember unter www.steuerfachtagung.de zur Verfügung.