Aktuelles
Achtung: Erstanträge für die Überbrückungshilfe II nur noch bis zum 31. März möglich / Einreichung von Gesellschafterlisten bei den Corona-Hilfsprogrammen / Erneutes Update der FAQ für die Überbrückungshilfe III u.a.m.
Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,
gerne informieren wir Sie wie folgt:
1. Achtung: Erstanträge für die Überbrückungshilfe II nur noch bis zum 31. März möglich
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II läuft am Monatsende aus. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf seiner Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de nochmals ausdrücklich hin. Änderungsanträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.
2. Einreichung von Gesellschafterlisten bei den Corona-Hilfsprogrammen
„Das BMWi hat gegenüber dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) auf Nachfrage darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Antragstellung nicht notwendig sei, einen Nachweis über die Gesellschafter eines Unternehmens etwa in Form einer Gesellschafterliste bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung zu übermitteln oder ungefragt der Bewilligungsstelle zuzusenden. Vielmehr sei es ausreichend, wenn der entsprechende Nachweis dem prüfenden Dritten vorliegt, so dass er der Bewilligungsstelle auf deren explizite Anforderung hin übermittelt werden kann.
Falls nach den geltenden Regelungen ausnahmsweise eine Eintragung eines Unternehmens ins Transparenzregister erforderlich sei, stellte das BMWi gegenüber dem DStV klar, dass diese Eintragung, soweit die Bewilligungsstelle einen Nachweis über die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse nicht bereits im Rahmen der Antragstellung anfordert, spätestens zu dem Zeitpunkt erfolgen müsse, zu dem die Schlussabrechnung vorgelegt wird.
Diese Informationen sollen nach Auskunft des BMWi kurzfristig in den FAQ-Katalogen zu den Corona-Hilfsprogrammen ergänzt werden. Der DStV begrüßt diese Klarstellungen ausdrücklich. Er hatte sich zur Frage des Transparenzregisters seinerzeit unter anderem auch dafür stark gemacht, dass eine ursprünglich vorgesehene Eintragspflicht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) nicht weiterverfolgt wurde.“
Quelle: Internetseite des DStV in der Information "Achtung: Anträge für die Überbrückungshilfe II noch bis zum 31. März möglich"
Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt informiert hierzu auf ihrer Internetseite:
"NEU: 26.03.2021 Bundessteuerberaterkammer: Bundeseinheitliche Lösung für Transparenzregister erreicht!!!
1. Zur Frage der „Beifügung“ des Nachweises:
Es ist ausreichend, wenn der entsprechende Nachweis dem prüfenden Dritten vorliegt, so dass er der Bewilligungsstelle auf deren explizite Anforderung hin übermittelt werden kann. Es ist nicht notwendig, den Nachweis bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung zu übermitteln oder ungefragt der Bewilligungsstelle zuzusenden.
2. Zur Frage des Zeitpunkts der Eintragung ins Transparenzregister:
Soweit die Bewilligungsstelle einen Nachweis über die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse nicht bereits im Rahmen der Antragstellung anfordert, muss die Eintragung ins Transparenzregister spätestens zu dem Zeitpunkt erfolgt sein, zu dem die Schlussabrechnung vorgelegt wird. So lange die Bewilligungsstellen nichts anfordern, müssen also keine entsprechenden Nachweise hochgeladen oder verschickt werden."
3. Erneutes Update der FAQ für die Überbrückungshilfe III (Stand 24.3.21) und für die Neustarthilfe (Stand 25.3.21)
Unter anderem wurde folgende Ergänzung in den Neustarthilfe-FAQ bei 5.1. sowie bei 2.1. und 2.2. vorgenommen:
2.1./2.2. „Die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfe III schließt einen Antrag auf Neustarthilfe aus und umgekehrt. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Neustarthilfe gestellt haben, kann dieser zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht zurückgezogen werden, um die Überbrückungshilfe III beantragen zu können. Wir arbeiten an einer angemessenen Lösung, die den Antragstellenden beider Förderprogramme spätestens im Rahmen der Endabrechnung zur Verfügung stehen wird.“
5.1. „Auch ein Wechsel von der Neustarthilfe zur Überbrückungshilfe III oder umgekehrt ist derzeit nicht möglich. Wir arbeiten an einer angemessenen Lösung, die den Antragstellenden beider Förderprogramme spätestens im Rahmen der Schlussabrechnung zur Verfügung stehen wird.“
4. Wichtige liquiditätsschonende Steuerregeln mit Auflagen verlängert
„Über ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 18. März 2021 haben Bund und Länder liquiditätsschonende steuerliche Maßnahmen verlängert. Das betrifft die erleichterten Stundungsmöglichkeiten, die vereinfachte Kürzung von Vorauszahlungen sowie den Aufschub von Vollstreckungen. Es geht um Steuern, die von Landesbehörden für den Bund verwaltet werden.
Die Maßnahmen sind auf von der Corona-Krise nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige begrenzt. Diese Verhältnisse müssen dargelegt werden.“
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der vbw (Vereinigung der bayerischen Wirtschaft)
5. Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 - LStÄR 2021
„Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 - LStÄR 2021) beschlossen. Mit der beschlossenen Änderung wird der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach R 3.12 Absatz 3 LStR von 200 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben und insoweit die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 EStG nachvollzogen. Weiterhin wird der Mindestbetrag in R 3.12 Absatz 5 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 Euro am Tag angehoben.“ Mehr Informationen und die LStÄR 2021 finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
6. Online-Seminare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/
30.03.2021 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: Die Einführung des OSS-Verfahrens für den Fernverkauf
Fietz, Andreas
30.03.2021 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Rechnung und Rechnungsberichtigung
Fietz, Andreas
06.04.2021 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Elektromobilität und Ertragsteuer (ertragsteuerliche / lohnsteuerliche Aspekte)
Seifert, Michael
13.04.2021 09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Online-Seminar: Akt. Fragen zur Grunderwerbsteuer
Tiede, Kai
29.04.2021 bis 16.06.2021
Online-Seminar: Fachkurs Umsatzsteuer (8 Termine im ABO)
Radeisen, Rolf-Rüdiger
17.05.2021 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG – Das neue BMF-Schreiben vom 18.03.2021
Rätke, Bernd
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