Aktuelles
Eine Information aus der Finanzverwaltung zum Projekt: Einheitliche Steuernummernvergabe
Haben Personen mehrere Betriebe, werden von den Finanzämtern derzeit Mitteilungen über neue Steuernummern versandt; ein Betrieb wird dabei als „Produktiver Teil eines Unternehmens“ definiert (Martin Lohmann, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 1955).
Dieser Versand entspricht dem Projekt "Einheitliche Steuernummernvergabe", welches bundeseinheitlich läuft. Ab dem 01.03.2016 soll für jede einzelne betriebliche Betätigungen eine eigene Steuernummer vergeben werden. Beispiel: Ein Handwerksunternehmer betreibt eine Photovoltaikanlage. Nun würde für den Inhaber des Handwerkunternehmens für die PV-Anlage eine eigene Steuernummer vergeben werden.
Hintergrund ist es nach einer mir erteilten Information, die elektronische Verarbeitbarkeit von Steuererklärungen aus Sicht der Finanzverwaltung zu verbessern.
In der Umsetzung ist die Empfehlung zu geben, die entsprechenden Steuernummern in die betreffenden Steuererklärungsformulare einzutragen. U.a. sollten auch aus diesen Gründen die Empfangsvollmachten überprüft werden, damit wir in den Besitz der entsprechenden Schreiben kommen.
Erfreulich ist der Umstand nach Aussage der Finanzverwaltung, dass bereits vergebene Steuernummern in diesem Zuge nicht geändert werden sollen. Ferner werden für reine Vermietungsobjekte, für die die Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ gilt, keine eigenen Steuernummern vergeben.
Stephan Hübscher, Steuerberater, Flensburg