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Barrierefreiheitserklärung

Die Zugänglichkeit unserer Webseite ist uns ein besonderes Anliegen. Wir setzen uns intensiv dafür ein, dass alle Nutzerinnen und Nutzer – unabhängig von individuellen Einschränkungen – ungehindert auf unsere Inhalte zugreifen können. In dieser Erklärung informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und die getroffenen Maßnahmen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Steuerberaterverband Schleswig Holstein e. V. ist bemüht, seine Website in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

  • Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im Mai 2025 erstellt und gilt für diese Webseite.
  • Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Atikon durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
  • Letzte Aktualisierung: Mai 2025

Technische und organisatorische Maßnahmen

Unsere Webseite wurde unter Berücksichtigung internationaler Standards zur Barrierefreiheit (WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA) entwickelt. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte werden in einer Weise präsentiert, die von allen Nutzern erkannt werden kann.
  • Bedienbarkeit: Die Bedienung der Webseite erfolgt so, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie leicht nutzen können.
  • Verständlichkeit: Die Inhalte und Navigation sind klar strukturiert und verständlich.
  • Robustheit: Unsere Webseite ist so entwickelt, dass sie mit verschiedenen Technologien kompatibel ist.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern und aktuelle technologische Entwicklungen zu integrieren.

Wie Sie diese Webseite nutzen können

Wir möchten, dass so viele Menschen wie möglich diese Webseite nutzen können. Sie sollten in der Lage sein:

  • Farben, Kontraststufen und Schriftarten über die Einstellungen Ihres Browsers oder Geräts zu ändern,
  • bis zu 200 % heranzuzoomen, ohne dass der Text vom Bildschirm abgeschnitten wird,
  • die meisten Bereiche der Webseite mithilfe einer Tastatur oder Spracherkennungssoftware zu navigieren,
  • den Großteil der Webseite mit einem Screenreader (einschließlich der aktuellsten Versionen von JAWS, NVDA und VoiceOver) anzuhören.

Hinweise zu nicht vollständig barrierefreien Inhalten

Trotz intensiver Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Bereiche unserer Webseite nicht vollständig barrierefrei sind. Insbesondere bei komplexen interaktiven Elementen oder Inhalten von externen Diensten kann es zu Einschränkungen kommen. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen und bitten Sie, uns eventuelle Barrieren mitzuteilen.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

Rechtliche Grundlagen

Diese Erklärung basiert auf den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 zum barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie den einschlägigen nationalen Gesetzgebungen. Wir beziehen uns ferner auf die technischen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf https://www.stbvsh.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

  • E-Mail: info@stbvsh.de
  • Postanschrift: Stichwort Barrieren melden, Willy-Brandt-Ufer 10, 24143 Kiel

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

 


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.

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