Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Steuerberatersuche
Unter nachfolgendem Link können Sie nach einem Steuerberater in Ihrer Umgebung suchen:
RSS-Feeds
Wie nutzt man RSS-Feeds?
Schritt 1: RSS Reader installieren. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- direkt über den Internet-Browser z. B. Internet Explorer (ab Version 7) oder Firefox: Dazu wählen Sie einfach das „RSS“ Symbol (siehe rechts in der Adressleiste) und folgen den Anweisungen.
- RSS Reader als eigenständige Software wie z. B. FeedReader oder Google Reader
Schritt 2: Wählen Sie den Links aus und tragen Sie diesen in den RSS Reader bzw. Internet-Browser ein.
Das könnte Sie auch interessieren
Lohnsteuernachschau 2019

Lohnsteuer-Außenprüfungen
Die Finanzbehörden können nach § 42g Einkommensteuergesetz (EStG) unangemeldet und „während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten“ sogenannte Lohnsteuer-Außenprüfungen durchführen. Die Beamten dürfen hierzu „Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben“, ohne Genehmigung betreten.
Mehrergebnis 2019
Im vergangenen Jahr 2019 wurden von insgesamt 2.564.642 Arbeitgebern 89.905 geprüft. Die Spontanprüfungen brachten ein Mehrergebnis von € 810,2 Mio. Die Finanzverwaltung setzte insgesamt 1.963 Prüfer ein.
Stand: 29. Juli 2020
Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com