Aktuelles
Zustimmung des Bundesrats zur Bürokratieentlastungsverordnung mit Änderungen zur Steuerberaterrechnung & FAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnung & Fachberaterlehrgänge & lexofficer Ausbildung für Kanzleimitarbeiter & Münchner Steuerfachtagung
Liebe Mitglieder,
gern informieren wir Sie heute wie folgt:
1. Zustimmung des Bundesrats zur Bürokratieentlastungsverordnung mit Änderungen zur Steuerberaterrechnung
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie zugestimmt. Diese enthält u.a. die Änderung des § 9 Abs. 1 StBVV:
• Abschaffung des Unterschriftserfordernisses für Steuerberaterrechnungen - die Textform reicht zukünftig aus
• Wegfall des Erfordernisses des Einholens der Zustimmung zur elektronischen Versendung
Link zur Bürokratieentlastungsverordnung
Begründung zur Änderung des § 9 Abs. 1 StBVV:
"Die Verordnung trägt dem Wunsch des Berufsstands der Steuerberaterinnen und Steuerberater Rechnung, die elektronische Übermittlung von Vergütungsberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies entweder den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur, was vielfach als nicht praxistauglich angesehen wird, oder die Zustimmung des Auftraggebers zur Textform. Für die Berechnung soll künftig die Textform genügen. Die Regelung entspricht inhaltlich der durch Artikel 35 des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) vorgenommenen Änderung des § 10 Absatz 1 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für die Vergütungsberechnungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Die Textform ist erfüllt, wenn die Erklärung lesbar ist. Dies ist bei der Übermittlung der Erklärung in einem elektronischen Dokument dann erfüllt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein Durchschnittsempfänger regelmäßig in der Lage ist, die Dateien zu öffnen und die darin enthaltene Erklärung lesbar zu machen. Strukturierte Daten im Format „Extensible Markup Language“ (XML) erfüllen das Kriterium der Lesbarkeit zwar nur in Verbindung mit einem verbindlichen Interpretationsschema. Ein solches Interpretationsschema bieten aber inzwischen weit verbreitete „XML-Viewer“.
Die zivil-, straf- und berufsrechtliche Verantwortung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern für die Richtigkeit und Angemessenheit der Vergütungsberechnung bleibt von der Änderung unberührt. Auch soll die Ausübung des Ermessens, etwa nach § 11 StBVV bei der Bemessung von Rahmengebühren, den Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten bleiben. Dies kommt in der Formulierung zum Ausdruck, dass (nur) der Steuerberater die Vergütung fordern kann. Das heißt jedoch nicht, dass die Steuerberaterin oder der Steuerberater die Berechnung selbst versenden muss. Vielmehr soll beispielsweise eine von ihr oder ihm verantwortete Berechnung auch künftig von einer Kanzleimitarbeiterin oder einem Kanzleimitarbeiter versandt werden können. Einer eigenhändigen Unterschrift der Steuerberaterin oder des Steuerberaters unter die Berechnung soll es jedoch zur Dokumentation der Verantwortungsübernahme nicht mehr bedürfen.
Im Übrigen wird § 9 Absatz 1 Satz 1 StBVV sprachlich dahingehend modernisiert, dass das Wort „einfordern“ durch das Wort „fordern“ ersetzt wird. Eine Änderung der Rechtslage soll damit nicht verbunden sein. Es soll aber deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, dass jegliches Geltendmachen des Anspruchs erfasst ist, etwa auch im Rahmen einer Aufrechnung oder eines Zurückbehaltungsrechts."
Quelle: Bürokratieentlastungsverordnung Seite 87
2. FAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.11.2024 FAQ mit am häufigsten gestellten Fragen zur E-Rechnung veröffentlicht. Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Zu den FAQ
3. Fachberaterlehrgänge DStV e.V. - Ihre Möglichkeit zur Spezialisierung
Die Fachberater-Lehrgänge (DStV e.V) bieten die Möglichkeit, die Fachkenntnis in unterschiedlichen Spezialisierungen auszubauen.
Ergreifen Sie die Chance, sich in einem Lehrgang zum „Fachberater/-in (DStV e.V.)“ neues Wissen anzueignen, vorhandene Kenntnisse zu vertiefen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Dies dient nicht nur der Mandantenbindung, sondern hilft auch, neue Geschäftsfelder zu erschließen.
• Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
• Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
• Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
• Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)
• Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.)
Der Fachberater für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.) befindet sich gerade noch in der Terminabstimmung und wird zeitnah veröffentlicht.
4. lexofficer Ausbildung für Kanzleimitarbeiter
Unser Kooperationspartner Lexware bietet eine spannende Weiterbildung für Kanzleimitarbeiter an: die Ausbildung zum „lexofficer“. Die Teilnehmenden lernen dabei sämtliche Funktionen von Lexware Office kennen und erhalten viele Anregungen für effiziente Prozesse der Zusammenarbeit mit Kleinunternehmern.
Das zertifizierte Ausbildungsprogramm baut auf einem Selbststudium mit einer Online-Lernplattform auf und wird ergänzt durch Webinare der Ausbildungspaten von Lexware. Abschluss und Highlight ist ein halbtägiger Workshop, der in Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, Köln, Essen und Düsseldorf angeboten wird.
Alle weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://office.lexware.de/lexofficer/
5. Münchner Steuerfachtagung - Neue Tagungslocation. Neues Programmkonzept
Zwei Tage Fachkonferenz auf höchstem Niveau. Spannende Vorträge, vielfältige Podiums-diskussionen und neue Impulse warten auf der Münchner Steuerfachtagung 2025 auf Sie. Unsere neue Tagungslocation, das Hotel Sofitel Munich Bayerpost, ein Hotel der Spitzenklasse, liegt mitten in München und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln perfekt erreichbar.
Freuen Sie sich auf Top-Themen spannende Expertenvorträge, anregende Diskussionen und Best-Practice-Beispiele um Ihr Fachwissen zu vertiefen. Die Zukunft der Steuerberatung wird diskutiert. Darüber hinaus bietet die Münchner Steuerfachtagung eine großartige Gelegen-heit, um sich mit den wichtigsten Akteuren der Branche und darüber hinaus zu vernetzen. Es treffen Entscheidungsträger der Steuerbranche, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft auf-einander, um gemeinsam die Zukunft der Steuerwelt zu gestalten.
Im TB DigiTax erwarten Sie atemberaubende Einblicke in die faszinierende Welt der Digitalisierung. Hochrangige Experten aus verschiedenen Perspektiven (Wirtschaft, Beratung, Wissenschaft) bringen Sie auf den Status-Quo der Tax-Digitalisierung. Erleben Sie, wie sich der Steuerbereich durch KI und neueste Technologien spektakulär verändert.
Unsere Aussteller bieten den Besucherinnen und Besuchern nicht nur fachliche Expertise, sondern auch faszinierende Einblicke in die neuesten digitalen Entwicklungen.
Zum Netzwerken und Wiedersehen gibt es zwei tolle Abendprogramme. Nähere Informationen finden Sie in der Anlage oder unter www.steuerfachtagung.de
6. Webinare und Seminare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/
27.11.2024 09:00 Uhr - 10:30 Uhr
BWA-Analyse für Mitarbeiter*innen - So nutzen Sie die BWA optimal für die Mandantenberatung
Nagel, Andreas
ONLINE
27.11.+28.11.2024 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Branchenseminar Gastronomie (2 x 1/2 Tag)
Krappatsch, Marco
ONLINE
28.11.2024 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Überlegungen zum Jahreswechsel 2024/2025
Querbach, Torsten
ONLINE
29.11.2024 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Verfahrensdokumentation zur E-Rechnung
Mohl, Elmar
ONLINE
04.12.2024 16:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mandanten-Webinar: Die neue E-Rechnung aus Sicht des Unternehmens, inkl. BMF-Schreiben vom 15.10.2024!
Krappatsch, Marco
ONLINE
Hinweis: Das Seminar richtet sich an Ihre Mandanten!
10.12.2024 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Praxiswissen Rückstellungen nach Handels- und Steuerrecht
Kümpel, Thomas
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11.12.2024 16:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mandanten-Webinar: Die neue E-Rechnung aus Sicht des Unternehmens, inkl. BMF-Schreiben vom 15.10.2024!
Krappatsch, Marco
ONLINE
Hinweis: Das Seminar richtet sich an Ihre Mandanten!
12.12.2024 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Update 2024/2025 im Baulohn
Schwanke, Gunther
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