Aktuelles
Zulässiges Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze in einem Minijob
Sehr geehrte Steuerberaterin, sehr geehrter Steuerberater,
gerne informieren wir Sie heute wie folgt:
1. Zulässiges Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze in einem Minijob
Mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz vom 28. Juni 2022 ist neben der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auch die Geringfügigkeitsgrenze in einem Minijob auf aktuell 520 EUR angehoben worden. Zusätzlich ist klargestellt worden, unter welchen Voraussetzungen in einem Minijob ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zulässig möglich ist. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben hierzu die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert.
Unter welchen Voraussetzungen danach ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zulässig möglich ist, wird in beigefügtem Dokument dargestellt und erläutert.
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