Aktuelles
WICHTIGE Information der IB-SH: Frist in den Corona-Zuschussprogrammen des Bundes endet am 30.06.2022
Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,
gerne informieren wir Sie heute wie folgt:
Präsentation der Kammerversammlung vom 20.05.2022
Wichtiger Hinweis: Wir möchten Sie heute über bevorstehende enge Fristen in den Corona-Zuschussprogrammen des Bundes informieren. Dazu erhalten Sie im Anhang die Präsentation der Kammerversammlung Schleswig-Holstein.
Wir möchten ausdrücklich auf die Folien 8 bis 9 hinweisen! Ohne einen Abruf des Bewilligungsbescheides oder des vorläufigen Bescheides von Ihnen als Steuerberater/-in bis zum 30.06.2022 würde keine Gewährung der Beihilfe erfolgen und anschließend nicht mehr möglich sein würde, was unseres Erachtens zu einer Haftung gegenüber des Mandanten führen würde!