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Wenn die Steuerfahndung dreimal klingelt: Anleitung für das richtige Verhalten während einer Durchsuchung

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie wie folgt:

1. Wenn die Steuerfahndung dreimal klingelt: Anleitung für das richtige Verhalten während einer Durchsuchung
Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 war es relativ ruhig in Bezug auf Außeneinsätze des Finanzamtes und Durchsuchungen der Steuerfahndung. Diese Ruhe ist vorbei, da seit dieser Woche die Steuerfahndung wieder vermehrt Durchsuchungen durchführt und bei Mandanten, Steuerpflichtigen und deren Beratern vorbeischaut. Umso wichtiger ist daher die richtige Vorgehensweise, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht. Trotzdem ist die Durchsuchung in der Steuerberatungskanzlei ein Szenario, mit welchem sich viele Kolleginnen und Kollegen erst auseinandersetzen, wenn es zu spät ist. Mit den nachfolgenden Handlungsempfehlungen wird die „Waffengleichheit“ zumindest teilweise wiederhergestellt.

Was bedeutet es, wenn die Steuerfahndung kommt?
Aufgabe der Steuerfahndung ist nach § 208 AO
1. die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
2. die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,
3. die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

Dafür stehen den Beamten diverse Mittel zur Verfügung, wie die vorläufige Festnahme, die Vernehmung eines Beschuldigten,
die Anhörung von Zeugen, aber vor allem auch die Durchsuchung. Die Zulässigkeit, der Umfang und die Grenze einer Durchsuchung richtet sich danach, ob die betroffene Person unverdächtig oder als Täter bzw. Teilnehmer einer Straftat verdächtigt wird. Im Regelfall erfolgt die Durchsuchung bei Steuerberatungskanzleien als unbeteiligte Dritte nach § 103 StPO aufgrund eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Mandanten.
Wird ein Steuerberater oder einer der Mitarbeiter der Kanzlei aber als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtigt, richtet sich die Durchsuchung der Kanzlei nach § 102 StPO.
Ob nach § 102 (Beschuldigter) oder § 103 StPO (Dritter) durchsucht wird, ist in dem Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts vermerkt.

Was passiert bei einer Durchsuchung?
Eine Durchsuchung ist maßgeblich von dem ihr innewohnenden Überraschungseffekt geprägt. Diese Überrumpelung ist beabsichtigt. Die Steuerfahndung kündigt sich selbst nicht an, um die gewünschten Unterlagen und Informationen möglichst vollständig auffinden und beschlagnahmen zu können. Eine Durchsuchung kann sowohl bei dem Verdächtigen selbst, als auch bei seinen Familienangehörigen oder dessen Steuerberater erfolgen.

Dabei gilt vor allem: Ruhe bewahren! Kurzschlusshandlungen müssen vermieden werden. Ihr Personal muss daher entsprechend geschult werden. Es wird ein zentraler Ansprechpartner für die Kommunikation mit den Beamten bestimmt,
der die Gespräche führt. Dieser lässt sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und überprüft diesen zusammen mit den Personalien der durchsuchenden Beamten. Bitten Sie anschließend darum, einen Anwalt kontaktieren zu dürfen. Dieses Recht darf Ihnen nicht verwehrt werden und im Regelfall warten die Beamten auch das Eintreffen des Anwalts ab.

Praxishinweis:
Was sind die auf jeden Fall zu beachtenden goldenen drei Regeln?
1. Sie haben das Recht zu Schweigen und sollten von diesem ausnahmslosen Gebrauch machen. Auf keinen Fall werden ohne Rücksprache mit dem Berater Auskünfte in der Sache selbst gegeben.
2. Unverzüglich einen Rechtsanwalt anrufen!
3. Unter keinen Umständen die Durchsuchung behindern oder Unterlagen verstecken oder vernichten! (Haftgrund!)

Der anliegende Durchsuchungsleitfaden ist als Handreichung eben für diese Fälle erstellt. Er führt alle Verhaltensempfehlungen auf, die vor, während und nach einer solchen Durchsuchung unbedingt beachtet werden müssen.
Ausgedruckt auf zwei Seiten sollte diese Checkliste stets griffbereit sein.

Autoren: RA/FAStR Daniel Dinkgraeve LL.M./EMBA, telefonische Fachberatung Selbstanzeige/Steuerstrafrecht/Betriebsprüfung des LSWB und RA Maximilian Krämer LL.M., beide Dinkgraeve Rechtsanwälte PartG mbB, München

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Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

13.07.2021 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
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04.08.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Stier, Markus
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09.08.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
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11.08.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
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17.08.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster

16.08.2021 08:30 Uhr - 17:00 Uhr
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18.08.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Lohnabrechnung im Bauhauptgewerbe 2021 - Feinheiten
Brettmeier, Volkmar W.
Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster

25.08.2021 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Thementag Lohnpraxis
Stier, Markus
Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster

26.08.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
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