Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

Vorgezogener Verlustrücktrag vom Bundeskabinett beschlossen & Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiegewerbe & Neuigkeiten für Pflegebranche: Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub u.v.m.

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Vorgezogener Verlustrücktrag vom Bundeskabinett beschlossen
Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Das BMF-Schreiben finden Sie hier. (Anlage)

2. Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiegewerbe
Die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten wird laut Koalitionsbeschluss ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Das BMF-Schreiben finden Sie hier. (Anlage)

3. Neuigkeiten für Pflegebranche: Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub
Für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege steigen die Mindestlöhne. Das regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, mit der sich das Bundeskabinett befasst hat. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/pflege-mindestloehne-1745630

4. Kurzarbeitergeld
Laut Koalitionsbeschluss soll das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, längstens bis 31. Dezember 2020. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden demnach ab 1. Mai bis 31. Dezember die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Beschaeftigung-fuer-alle.html

5. Lohnsteueranmeldung
Das Bundesfinanzministerium hat ein BMF-Schreiben zur Verlängerung der Erklärungsfristen für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise veröffentlicht. „Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Absatz 1 AO verlängert werden. Voraussetzung ist, dass sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.  Das BMF-Schreiben finden Sie hier. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-04-23-verlaengerung-der-erklaerungsfrist-fuer-vierteljaehrliche-und-monatliche-lohnsteueranmeldungen-waehrend-der-corona-krise.pdf?__blob=publicationFile&v=1

6. Unsere aktuellen Online-Seminare für Sie:
Unsere aktuellen Online-Seminare für Sie finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/
Zum Beispiel:

28.04., 09.00 Uhr - 15.30 Uhr: Brennpunkte der Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft

29.04., 09.00 Uhr - 12.00 Uhr: Beschäftigung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte

30.04., 09.00 Uhr - 12.00 Uhr: Der Mandant in der Krise - Wie vermeide ich Strafbarkeits- und Haftungsrisiken?

04.05., 09.00 Uhr - 15.30 Uhr: Jahresabschluss der Personengesellschaft

06.05., 09.00 Uhr - 15.30 Uhr: Körperschaftssteuer-Erklärung 2019

12.05., 09.00 Uhr - 12.30 Uhr: Jahresabschluss 2019

u.v.m.

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