Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

Vorgehen bei Erlass von Grundsteuerwertbescheiden & Betriebsprüfung bei bargeldintensiven Betrieben & IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie & Energiepreispauschale für Rentner & Veranstaltungen der Steuerakademie SH

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Vorgehen bei Erlass von Grundsteuerwertbescheiden
Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. hat zum Vorgehen bei Erlass von Grundsteuerwertbescheiden ein umfassendes Papier mit Musterschreiben erarbeitet. Das Papier finden Sie in der Anlage (unten).  

2. Betriebsprüfung bei bargeldintensiven Betrieben – Und immer wieder fehlen die Einzelkassendaten
Immer noch sind Probleme im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung bei bargeldintensiven Betrieben ein Dauerbrenner bei unserer monatlichen Fachberatung. In keinem anderen Bereich kommt es so oft zu Schätzungen wie bei den sogenannten bargeldintensiven Betrieben (Aktuelles Beispiel in der Presse: Schuhbeck). Unsere telefonischen Fachberater RA/FAStR Malte Norstedt, LL.M. Eur. und RA/FAStR Maximilian Krämer, LL.M. erläutern woran das liegt und was Berater und Mandant tun können, damit der Betrieb nicht gefährdet wird. Sie finden die ausführliche Fachinformation der Autoren in der Anlage (unten)

3. IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie
Die Landesregierung hat in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) den IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie konzipiert. Dieser ist Teil des von der Landesregierung beschlossenen Entlastungspaketes. Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie startete am 1. November 2022 und hat ein Volumen von 200 Mio. Euro. 

Mit diesem Programm wird betroffenen haupterwerblichen Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätten in Schleswig-Holstein mit Förderdarlehen in der aktuellen Energiekrise unterstützt. 

Wesentliche Eckpunkte des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie sind:

  • Verwendungszweck: Deckung eines im Förderzeitraum durch unmittelbare Folgewirkung der gestiegenen Energiekosten bestehenden bzw. nachvollziehbar zu erwartenden Liquiditätsengpasses, der nicht durch bereits gewährte oder beantragte bzw. bewilligte Fördermittel gedeckt ist bzw. wird. Es werden ausschließlich Betriebsmittel finanziert.
  • Darlehensbeträge: mind. 15.000 Euro bis max. 750.000 Euro (bei Existenzgründungen in 2021 oder im 1. Halbjahr 2022 bis max. 500.000 Euro), begrenzt auf max. 400 % der Energiekosten und max. 25 % des Gesamtumsatzes (beides bezogen auf schleswig-holsteinische Betriebsstätten und das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr)
  • Darlehenslaufzeit: 5 Jahre mit optionaler Anschlussfinanzierung über weitere 7 Jahre
  • Sollzinssatz: 5 Jahre fest zu dem zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der IB.SH jeweils gültigen Sollzinssatz (aktuell indikativ rd. 3,50 % p.a.), Anschlussfinanzierung nach 5 Jahren zu dann gültigen Konditionen
  • Tilgung: 2 Tilgungsfreijahre, anschließend monatliche Rückführung mit einem 10-jährigen Tilgungsprofil
  • Besicherung: ohne Sicherstellung durch den Darlehensnehmer
  • Zu den Antragsberechtigten (Gründung bis 30.06.2022) gehören:
    - gewerblich und freiberuflich tätige, haupterwerbliche, inländische Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein 
    - natürliche Personen als Unternehmer gemäß § 14 BGB mit Gewerbeanmeldung im Haupterwerb
    - Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen, wenn diese wirtschaftlich tätig sind

Voraussetzung ist eine unmittelbare Betroffenheit durch gestiegene Energiekosten (Eigenverbrauch) und daraus resultierende finanzielle Probleme im Förderzeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2023. Die genauen Kriterien finden Sie auf der Website der IB.SH.

Die Förderdarlehen werden auf der Basis der Allgemeinen De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt. Weitere Voraussetzung ist eine Hausbankbeteiligung über zusätzlich mind. 10 % (Basis ist das Förderdarlehen der IB.SH)

Die Bedingungen und das Antragsverfahren des Programms wurde auf der Grundlage des bereits etablierten Verfahrens des im Zuge der Corona-Krise aufgelegten IB.SH Mittelstandssicherungsfonds gestaltet. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Hausbank. 

Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Website der IB.SH

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie die Förderlotsen gern an. Sie erreichen sie per E-Mail oder telefonisch (0431 9905 3365).

4. Energiepreispauschale für Rentner
Auch Renten- und Versorgungsbeziehende sollen entlastet werden und im Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
Rentnerinnen und Rentnern sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Bundes soll eine Energiepreispauschale in Höhe von jeweils 300 Euro gezahlt werden. Diese Pauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes wird automatisch ausgezahlt. (Quelle: Bundestagsdrucksache 20/3938)

5. Webinare und Seminare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

21.11.2022 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Update 2022: Risikomanagement
Harder, Richard
Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster

23.11.2022 11:00 Uhr - 12:15 Uhr
Online-Seminar: Fitnesstraining für Mitarbeiter*innen V: Rechnung schreiben unter DATEV - Eigenorganisation/Zeiterfassung
Team Czeczka

23.11.2022 16:00 Uhr - 17:00 Uhr
Online-Seminar: Fitnesstraining für den Chef / die Chefin V: Verfahrensdokumentation - Stippvisite - Möglichkeiten
Team Czeczka

24.11.2022 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Online-Seminar: Praxisrelevante Fallgestaltungen zur Umsatzsteuer über die Grenze
Müller, Markus

24.11.2022 16:00 Uhr - 17:30 Uhr
Online-Seminar: Systemgrenzen überwinden - Durch Digitalisierung Effizienzvorteile und Freiräume für Beratungsleistungen schaffen
Team Haufe
Für unsere Mitglieder kostenfrei!

29.11.2022 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Überlegungen zum Jahreswechsel
Querbach, Torsten
Hotel Waldschlösschen, Kolonnenweg 152, 24837 Schleswig

29.11.2022 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Überlegungen zum Jahreswechsel
Querbach, Torsten
Hotel Prisma, Max-Johannsen-Brücke 1, 24537 Neumünster

29.11.2022 09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Online-Seminar: Pflicht zur Arbeitserfassung für alle Arbeitnehmer?
Gahle, Christoph

30.11.2022 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Überlegungen zum Jahreswechsel
Querbach, Torsten
Hotel Radisson Blu Senator, Willy-Brandt-Allee 6, 23554 Lübeck

01.12.2022 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Online-Seminar: Überlegungen zum Jahreswechsel
Querbach, Torsten

13.12.2022 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Keine Umsatzsteuer auf PV-Anlagen - Einführung eines Nullsteuersatzes für PV-Anlagen
Fietz, Andreas

Sie können nicht am Seminar teilnehmen und möchten die Unterlage zum Selbststudium erwerben? Dann schauen Sie in unseren Skript-Shop https://stbvsh-seminare.de/skript-shop/
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