Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

Verlängerung der Antragsfristen Überbrückungshilfe III Plus und der Schlussabrechnung & Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen & Mandantenrundschreiben 2021/2022 ab sofort versandbereit u.v.a.m.

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Verlängerung der Antragsfristen Überbrückungshilfe III Plus und der Schlussabrechnung
Ankündigung des geschäftsführenden Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier:
"Mit der Verlängerung der Corona-Hilfen einher geht eine großzügige Verlängerung der Fristen für die Antragstellung bei der Überbrückungshilfe III Plus und für die Schlussabrechnung.“
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2. DStV setzt sich intensiv für weitere Fristverlängerungen ein und fordert Entschärfung des zeitlichen Rahmenplans für Steuerberater
DStV plädiert im Hauptausschuss des Bundestags für Fristverlängerungen: Der steuerberatende Berufsstand kommt erneut in zeitliche Bedrängnis. DStV-Geschäftsführerin Mein wies – in Anknüpfung an den an die zuständigen Bundesministerien und maßgeblichen politischen Entscheidungsträger der Bundestagsfraktionen gerichteten Brandbrief  von DStV-Präsident Lüth – daher in ihrem Schlussplädoyer zur Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht noch einmal nachdrücklich auf die herannahende Fristenflut im kommenden dreiviertel Jahr hin.
Vor allem kleine und mittlere Steuerberatungskanzleien stehen mit den individuellen Schlussrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen und den Grundsteuer-Feststellungserklärungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform erneut einer massiven Welle an temporären Zusatzaufgaben gegenüber. Um auch diese Päckchen in gewohnter Qualität abarbeiten zu können, bedarf es dringend weiterer Fristanpassungen, wie u.a. die Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022.
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3. Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen
Ankündigung des geschäftsführenden Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier:
„Für Unternehmen wird das bewährte und aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. […] Grundsätzlich behalten wir in der Überbrückungshilfe IV die bewährten Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III Plus bei und verlängern die Hilfen bis März 2022. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.
Wir verlängern auch die Neustarthilfe für Selbständige bis Ende März 2022. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
Wir nutzen darüber hinaus den neuen beihilferechtlichen Spielraum vollständig aus, den die Europäische Kommission mit dem neuen Temporary Framework vom 18. November 2021 gewährt. Das heisst konkret, dass wir die Höchstgrenzen der Förderung um 2,5 Mio. Euro anheben.
Verlängert bis Ende März 2022 werden auch die Härtefallhilfen, die in Zuständigkeit der Bundesländer liegen.
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4. Corona-Wirtschaftshilfen für Weihnachtsmärke
Ankündigung des geschäftsführenden Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier:
Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt. […] Bereits jetzt können Aussteller auf Weihnachtsmärkten die Überbrückungshilfe III Plus erhalten, für sie besonders relevant ist die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware. Gleichzeitig erleichtern wir im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV den Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten - künftig müssen sie nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen.
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5. Verlängerung Kurzarbeitergeld beschlossen
Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeld¬verlängerungs¬verordnung - KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert. Das hat das Bundeskabinett am 24.11.2021 beschlossen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums

6. Informationsseiten des Bundesarbeitsministeriums zu 3G am Arbeitsplatz und zum HomeOffice, siehe auch unser Webinar am 03.12.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infektionsschutz-arbeitsplatz-1983894

7. Erinnerung: Mandantenrundschreiben 2021/2022 ab sofort versandbereit
Auch in diesem Jahr können Sie wieder unseren speziellen Service nutzen und die Vorlage für ein Mandantenrundschreiben anfordern. 
Bestellen Sie noch heute - der Versand erfolgt in dieser Woche. Bestellformular siehe Anlage.

8. Muster für eine Mandanteninformation zu den Pflichten durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
Allgemeine Hinweise zur Verwendung des nachfolgenden Musterschreibens:
• Steuerberaterinnen und Steuerberater können zwar allgemein über die gesetzlichen Anforderungen zum Transparenzregister informieren. Sie haben aber keine explizite Beratungspflicht gegenüber Mandanten über deren Pflichten im Hinblick auf das Transparenzregister (vgl. Stbg 2021, 377). Allenfalls als prüfende Dritte im Zusammenhang mit Corona-Hilfen können sie verpflichtet sein, ihre Mandanten auf eine fehlende Eintragung im Transparenzregister hinzuweisen (vgl. Stbg 2021, 420). Demgegenüber stellt nach derzeitigem Diskussionsstand die Beratung, wer wirtschaftlich Berechtigter ist und ob im konkreten Einzelfall eine Mitteilungspflicht besteht, eine unerlaubte Rechtsdienstleistung dar. Im Ergebnis sollte daher im Einzelfall bei weiterem Beratungsbedarf die Unterstützung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin hinzugezogen werden.
• Jedes Muster Bedarf seitens der Anwender/innen der Überprüfung im Einzelfall. Eine Haftung wird insoweit ausgeschlossen.
Muster Mandanteninformation Transparenzregister 

9. Umfrage zur Belastung bei Steuerberatern
Mit schnellen Schritten geht es Richtung Jahresende. Für viele kehrt mit den Weihnachtstagen Ruhe ein, während Steuerberater von der aufgebürdeten Mehrarbeit der letzten zwei Jahre erschöpft sind und fortlaufend mit den nächsten Fristen kämpfen. Der Steuerberaterverband hat sich im Hauptfachausschuss des Bundestages erneut für Fristverlängerungen eingesetzt. Auch ein Brandbrief des DStV wurde adressiert. Nun gibt es auch außerparlamentarische Unterstützung für die Fristverlängerung vom Bund der Steuerzahler. Gemeinsam möchten wir den Druck auf die Politik erhöhen.
Nehmen Sie an der Umfrage teil und unterstützen Sie die Petition.

> Zur Umfrage: Steuerberatungskanzleien an der Belastungsgrenze?
> Zur Petition für Fristverlängerungen

10. Seminare und Webinare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

03.12.2021 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: 3G am Arbeitsplatz - Was ist aktuell zu tun?
Bredereck, Alexander
Kostenfrei für unsere Mitglieder

15.12.2021 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: Erste Hinweise zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Steger, Matthias
Kostenfrei für unsere Mitglieder

06.12. + 07.12.2021 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellungsverfahren
Romanowski, Jörg

07.12.2021 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Online-Seminar: Datenschutz in der Steuerkanzlei kompakt
Munker, Dirk

14.12.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Grundsteuer-Reform
Mannek, Wilfried

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