Aktuelles

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert! & Webinare der Steuerakademie SH

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert!
Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie verlängert. Wie im Vorjahr können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene von Steuerstundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassungen der Steuervorauszahlungen profitieren.

Ausreichend Liquidität ist in Krisenzeiten wie diesen überlebenswichtig. Angesichts der weiterhin beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden, bedingt durch die Coronapandemie, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verfahrensrechtliche Maßnahmen zur Steuererleichterung verlängert:

Stundung im vereinfachten Verfahren
Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich Betroffene können bis Ende Januar 2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis dahin fälligen Steuern stellen. Die Finanzverwaltung kann diese dann bis zum 31.3.2022 stunden. Das Finanzamt kann dann nochmals Anschlussstundungen bis 30.6.2022 gewähren. Positiv ist: Die Finanzverwaltung kann auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichten!

Vollstreckungsaufschub im vereinfachten Verfahren
Teilt ein Vollstreckungsschuldner dem Finanzamt bis Ende Januar 2022 mit, dass er nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist, ist das Finanzamt angehalten, bis Ende März 2022 von Vollstreckungsmaßnahmen (bei bis zum 31.1.2022 fällig gewordenen Steuern) abzusehen. Auch Säumniszuschläge in diesem Zusammenhang sind grundsätzlich zu erlassen.

Der Vollstreckungsaufschub kann bis Ende Juni 2022 verlängert werden, wenn eine angemessene Ratenzahlung vereinbart wird.

Anpassung von Steuervorauszahlungen
Die von der Pandemie nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlichen betroffenen Steuerpflichtigen können bis 30.6.2022 Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen. Bei der Nachprüfung sind keine strengen Anforderungen zu stellen.

Das BMF-Schreiben vom 7.12.2021 mit allen Details finden Sie hier

Für Anträge auf (Anschluss-)Stundung oder Vollstreckungsaufschub sowie Anpassungen von Vorauszahlungen, die über den Regelungsgehalt des BMF-Schreibens hinausgehen, gelten die allgemeinen Grundsätze und Nachweispflichten. Dies gilt auch für Ratenzahlungsvereinbarungen über den 30.6.2022 hinaus.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Verlängerung der Maßnahmen, die sich bereits in den vergangenen Jahren als hilfreich bewiesen haben.

2. Seminare und Webinare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

14.12.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Grundsteuer-Reform
Mannek, Wilfried
Ein weiterer Termin für Anf. 2022 ist in Planung.

15.12.2021 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: Erste Hinweise zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Steger, Matthias
Kostenfrei für unsere Mitglieder

20.12.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen nach §§13a, b ErbStG
Mannek, Wilfried
Mit 6 Stunden anerkannt als Pflichtfortbildung Fachberater Unternehmensnachfolge.

13.01.2022 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: Der Steuerberater in der sozialversicherungsrechtlichen Prüfung
Bertrand, Christian

14.01.2022 09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Online-Seminar: Monatliches Steuer-Update
Perschon, Markus

25.01.2022 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Beschränkter Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
Pedersen, Erik & Peters, Florian

25.01.2022 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Haftungsgefahren des Steuereberaters im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Hilfen
Wulf, Martin

26.01.2022 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Online-Seminare: Strafrechtliche Risiken in der Steuerberatung / Durchsuchung und Beschlagnahme bei dem steuerlichen Berater
Schumacher, Christian

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