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Steuerliche Maßnahmen "Lohnsteuer/Umsatzsteuer" zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Aufhebung des Erlasses vom 16.03.2020

Im Hinblick auf die Veröffentlichung des im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder beschlossenen BMF-Schreibens betreffend die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus hebe ich meinen o. g. Erlass auf.

Das BMF-Schreiben erstreckt sich auch auf die Umsatzsteuer, da es für die Steuern gilt, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden.

Gem. Ziff. 1 des BMF-Schreibens gilt für die Lohnsteuer, dass diese gem. § 222 Satz 3 und 4 AO vom Erlass unberührt bleiben. Eine Stundung kommt hier nur in engen Grenzen in Betracht.

Der gleichlautende Ländererlass betreffend ergänzender gewerbesteuerlicher Maßnahmen wird zeitnah im AIS zur Verfügung gestellt.