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Statement des DStV-Präsidenten Harald Elster zum Artikel „groß & zügig“ der Welt am Sonntag vom 08.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Artikel „groß & zügig“ der Welt am Sonntag vom 08.11.2020 wird dem DStV-Präsidenten Harald Elster die Aussage zugeschrieben, dass ein Antrag auf Überbrückungshilfe ein Steuerberater-Honorar von 500 € auslösen dürfte.

Dazu ist festzustellen, dass diese Aussage sehr verkürzt und aus dem Kontext herausgerissen dargestellt wird.

In dem 60-minütigen, telefonischen Interview ging es um die Hilfepakte des Bundes: Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Grundsicherung und insbesondere um folgende Fragestellungen:

Wie beurteilen Steuerberater die praktische Umsetzung der Hilfsprogramme? Welche Verbesserungsmöglichkeiten sehen sie? Auf was müssen Antragsteller beachten?

Herr Elster hat dem Journalisten detailliert die Entwicklung seiner Kanzleiprozesse seit der Überbrückungshilfe I und verschiedene Fallkonstellationen geschildert. Die Nennung von 500 € als Honorarvolumen bezieht sich auf einen einfachen Standardfall (Restaurant mit einer Größe von T€ 200 – T€ 250) unter der Maßgabe, dass

  • technische Plattformen und Programme des Kanzlei-Softwareanbieters und der Verlage bei der Prüfung eingesetzt werden, die direkt in das Antragsverfahren übernommen werden,
  • geschulte Mitarbeiter für einen solchen Standardfall eingesetzt werden,
  • mit Ist-Zahlen aus der auf die Überbrückungshilfe angepassten mtl. Buchhaltung gearbeitet wird und nicht mit Schätzungen.

In solchen Standardfällen ist es auch in unterschiedlichen Regierungspräsidien zur kurzfristigen Bewilligung des Antrags, der Auszahlungsbewilligung und zur zeitnahen Auszahlung der Hilfen gekommen.

Herr Elster hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Aussagen sich auf den vorgenannten Standardfall beziehen und komplexe und schwierige Fälle anders behandelt werden müssen und zu deutlich höherem Zeitaufwand führen. Auch hat er auf die erforderliche zur Verfügungstellung der Unterlagen durch die Mandanten, deren Vollständigkeit, deren Ordnung in Bezug auf die benötigte Zeit und damit Abrechnung verwiesen. Weiterhin hat Herr Elster erläutert, dass die Überbrückungshilfe II aufgrund der notwendigen Schätzungen der Umsatzzahlen und Kosten zu deutlichem Mehraufwand führen werden.   

Wesentliche Aussagen des Interviews, insbesondere zu den Verbesserungsvorschlägen, die der Deutsche Steuerberaterverband regelmäßig in den Telefonkonferenzen mit dem Bundeswirtschaftsministerium fordert (z.B. Berücksichtigung eines Unternehmerlohns), bzw. zu Entlastungen zugunsten des Berufsstands (z.B. Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärung), haben leider keinen Eingang in den Zeitungsartikel gefunden.

Der DStV hat größtes Verständnis für den entstandenen Unmut, der durch die verkürzte Darstellung entstanden ist. Die herausragende Leistung, die der Berufsstand während der Corona-Krise erbringt, in einem schmälernden Licht darzustellen, ist selbstverständlich weder Ziel noch Absicht des DStV.

Vielmehr setzt sich der DStV mit Nachdruck und permanent für die Belange des Berufsstands bei den maßgeblichen Entscheidungsträgern ein. Der Brandbrief des DStV-Präsidenten „Auswirkungen der Corona-Pandemie: Berufsangehörige entlasten“ vom 29.7.2020 an verschiedene Bundesministerien möge dafür nur als ein Beispiel von vielen dienen.

Wir werden auch noch einmal mit dem Journalisten das Gespräch suchen und unseren Missmut äußern. Die Abläufe einer zukünftigen Zusammenarbeit mit dem Verlag/dem Journalisten werden angepasst. Presserechtliche bzw. zivilrechtliche Maßnahmen werden geprüft.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Deutscher Steuerberaterverband