Aktuelles

Keine Umsatzsteuerpflicht für Verfahrensbeistände!

Achtung: Einsprüche bis zum 31.12.2019 einlegen bzw. beantragen, die Umsätze umsatzsteuerfrei zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie in der Anlage.

Quelle: bdbaspekte 124/2019