Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

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Aktuelles

IB.SH informiert zur Überkompensation bei den Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes & Online-Seminare & Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) & 60. Münchner Steuerfachtagung 2021 DIGITAL

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie wie folgt:

1. IB.SH informiert zur Überkompensation bei den Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes
Das Wirtschaftsministerium S-H hatte bisher die Regularien zur Überkompensation nicht festgelegt und empfohlen, dass die Antragsteller die Ermittlung einer möglichen Überkompensation bis zur endgültigen Klärung der entsprechenden Rahmenbedingungen auf Bund-Länder-Ebene zurückstellen (wir berichteten). Nunmehr wurden die Rahmenbedingungen einer Überkompensation festgelegt. 

Die IB.SH teilt zur Definition der Überkompensation bei den Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes das Folgende mit: 
Es liegt eine Überkompensation vor, wenn der im Zeitpunkt der Antragstellung prognostizierte Liquiditätsengpass höher war als der am Ende des Förderzeitraums tatsächlich eingetretene. Der Unterschiedsbetrag ist zurückzuzahlen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Es könnten z.B. Aufwandspositionen berücksichtigt worden sein, die nicht berücksichtigungsfähig waren (z.B. Tilgungsanteile von Darlehen, Kosten der privaten Lebensführung usw.). Es mag auch die Einnahmenentwicklung besser ausgefallen sein, als zum Zeitpunkt der Antragsstellung erwartet, etwa weil infolge von Lockerungsmaßnahmen die Geschäftstätigkeit früher aufgenommen werden konnte als gedacht.

Für die Frage, welche Aufwandspositionen bzw. Betriebsausgaben angesetzt werden konnten, finden Sie in den anliegenden Tabellen entsprechende Informationen.

Die Information zur Überkompensation wird die IB.SH als Bewilligungsstelle gegenüber den Antragstellern kommunizieren. Diese Mitteilung und ihre Umsetzung werden aktuell vorbereitet. 

Diese Information wurde ebenfalls auf die Homepage der IB.SH eingestellt.

2. Online-Seminare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

12.05.2021 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: 44 Euro/50 Euro-Freigrenze: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug - BMF äußerst sich endlich -
Schott, Jürgen R.

12.05.2021 09:00 Uhr - 10:00 Uhr
Online-Seminar: Die neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung (BMF)
Perschon, Markus

17.05.2021 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG – Das neue BMF-Schreiben vom 18.03.2021
Rätke, Bernd

18.05.2021 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Online-Seminar: E-Rechnung - Aufbau
Mohl, Elmar

19.05.2021 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Online-Seminar: Internet und Umsatzsteuer
Nesemann, Carsten

20.05.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Jahresabschluss intensiv
Schott, Jürgen R.

27.05.2021 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Modernisierung des KStG - Was Sie jetzt schon wissen müssen!
Rätke, Bernd

Sie können nicht am Seminar teilnehmen und möchten die Unterlage zum Selbststudium erwerben? Dann schauen Sie in unseren Skript-Shop https://stbvsh-seminare.de/skript-shop/
Zur Bestellung melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in "Mein Account" an. Nach dem Kauf liegt das von Ihnen ausgewählte Skript direkt in Ihrem Kundenaccount unter dem Menüpunkt Meine Bestellungen / Gekaufte Dokumente zum Download bereit.

3. Lehrgang zum Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)  2021 im Norden 
Ab 09. September 2021 bietet das DStI einen Präsenz-Lehrgang dieser Spezialisierungsrichtung in Hamburg an. 
Von Arzthonorar bis Zulassungsrecht. Mit der Ausbildung zum Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) können Sie sowohl als Einsteiger in diesem Bereich als auch als erfahrener Steuerberater eine umfassende und kompetente Beratung im Gesundheitswesen gewährleisten.
Lernen Sie die spezifischen Eigenheiten und Anforderungen, die es aus Beratersicht zu kennen und in der Ausübung der Beratungstätigkeit zu beachten gilt. Für nähere Informationen zu den Inhalten und den Terminen folgen Sie diesem LINK

4. 60. Münchner Steuerfachtagung 2021 DIGITAL am 8. / 9. Juni 
Wir möchten Sie auf die diesjährige 60. Münchner Steuerfachtagung DIGITAL am 8. und 9. Juni hinweisen. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

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