Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein

Aktuelles

Fristen für VZ 2020 für Hinterlegung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger & Vorstoß zur Auflösung der Fristenballung bei steuerberatenden Berufen & Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert! u.a.m.

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Fristen für VZ 2020 für Hinterlegung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Trotz aller Bemühungen liegt derzeit noch kein entsprechendes Ergebnis vor. Es ist davon auszugehen, dass eine endgültige Entscheidung über eine Fristverlängerung erst kurz vor Weihnachten mitgeteilt wird. Die Chancen auf eine vorübergehende Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens stehen nicht schlecht; eine Entscheidung, die grundsätzlich auch negativ ausfallen kann, wird aber voraussichtlich erst kurz vor Weihnachten mitgeteilt. Im letzten Jahr erfolgte die Information über die temporäre Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens am 15.12.2020. Sobald uns aktuelle Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren. 

2. Vorstoß zur Auflösung der Fristenballung bei steuerberatenden Berufen
Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit seiner Information vom 08.12.2021 berichtete, trug sein intensives Werben für eine erneute Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022 und für einen Verzicht auf die Ordnungsgeldverfahren bei Jahresabschlüssen 2020 bis Ende Mai 2022 erste Früchte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion griff die Anliegen erfreulicherweise in ihrem Entschließungsantrag „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“ (BT-Drs. 20/205) auf.
Am 09.12.2021 hat der Bundestag über den Antrag beraten. Die Bundestagfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP lehnten den Vorstoß erfreulicherweise nicht ab. Sie überwiesen ihn zur Befassung in den Finanzausschuss des Bundestags (BT-Information vom 9.12.2021). Der Bundestag setzte den Finanzausschuss bereits ein. Dessen konstituierende Sitzung wird voraussichtlich im Januar 2022 erfolgen.

3. Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert!
Das BMF hat steuerliche Verfahrenserleichterungen aufgrund der anhaltenden Pandemie verlängert. Wie im Vorjahr können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene von Steuerstundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassungen der Steuervorauszahlungen profitieren. Weitere Informationen finden Sie im BMF-Schreiben vom 07.12.2021 sowie zur Gewerbesteuer im BMF-Schreiben vom 09.12.2021.

4. Grundsteuer-Software Opti.Tax
In der vergangenen Woche fand eine Live-Online-Präsentation der Grundsteuer-Software von Opti.Tax statt. Die Online-Präsentation wurde aufgezeichnet, sodass Sie sich diese anschauen können.
Die Grundsteuer-Software von Opti.Tax ist aus Sicht des Verbandes insbesondere aus Gründen der Datenhoheit, die bei dieser Lösung beim Berufsträger verbleibt, von Vorteil. Zudem bietet die Software attraktive Vorzugskonditionen für Verbandsmitglieder. 

5. Das FiMi S-H informiert zu geringfügigen Beschäftigungen - SteuerID Arbeitnehmer und Steuernummer Arbeitgeber
Aus gegeben Anlass teilt das FiMi S-H mit, dass Meldungen an die Minijob-Zentrale für Minijobber ohne Wohnsitz in Deutschland weiterhin ohne Angabe einer Steuer-ID möglich sind. Eine falsche Information hierzu auf der Webseite der Minijob-Zentrale ist zwischenzeitlich gelöscht worden. 
Ebenso ist es weiterhin nicht erforderlich für Arbeitgeber, die ausschließlich eine Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG entrichten und somit nicht zur Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen verpflichtet sind, eine Steuernummer für den alleinigen Zweck der Meldung an die Minijob-Zentrale bei den Betriebsstättenfinanzämtern zu beantragen.  

6. Änderungen zum 1. Januar 2022 bei der Führung von Entgeltunterlagen und der Datenübermittlung anlässlich von Arbeitgeberprüfungen
Mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz vom 12. Juni 2020 hat der Gesetzgeber die Arbeitgeber verpflichtet, ab dem 1. Januar 2023 anlässlich von Arbeitgeberprüfungen die erforderlichen Daten aus einem systemgeprüften Lohnabrechnungsprogramm heraus in elektronischer Form den Rentenversicherungsträgern zu übermitteln. Zusätzlich sind die Arbeitgeber verpflichtet, bereits ab dem 1. Januar 2022 sämtliche dazugehörigen Entgeltunterlagen in elektronischer Form zu führen. Die Arbeitgeber können sich allerdings auf Antrag von diesen Pflichten zeitlich befristet befreien lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beitrag in der Anlage 1

7. Webinare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

15.12.2021 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: Erste Hinweise zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Steger, Matthias
Kostenfrei für unsere Mitglieder

20.12.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen nach §§13a, b ErbStG
Mannek, Wilfried
Mit 6 Stunden anerkannt als Pflichtfortbildung Fachberater Unternehmensnachfolge.

07.01.2022 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Grundsteuer-Reform
Mannek, Wilfried

13.01.2022 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: Der Steuerberater in der sozialversicherungsrechtlichen Prüfung
Bertrand, Christian

14.01.2022 ff (ABO) 09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Online-Seminar: Monatliches Steuer-Update
Perschon, Markus

25.01.2022 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Beschränkter Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
Pedersen, Erik & Peters, Florian

25.01.2022 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Haftungsgefahren des Steuereberaters im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Hilfen
Wulf, Martin

26.01.2022 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Online-Seminare: Strafrechtliche Risiken in der Steuerberatung / Durchsuchung und Beschlagnahme bei dem steuerlichen Berater
Schumacher, Christian
Kostenfrei für unsere Mitglieder

Sie können nicht am Seminar teilnehmen und möchten die Unterlage zum Selbststudium erwerben? Dann schauen Sie in unseren Skript-Shop https://stbvsh-seminare.de/skript-shop/
Zur Bestellung melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in "Mein Account" an. Nach dem Kauf liegt das von Ihnen ausgewählte Skript direkt in Ihrem Kundenaccount unter dem Menüpunkt Meine Bestellungen / Gekaufte Dokumente zum Download bereit.

8. Restposten Skripte - solange der Vorrat reicht
Ein Bestellformular finden Sie in der Anlage 2.

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. work Willy-Brandt-Ufer 10 24143 Kiel Deutschland work +49 (0)431 9 97 97-0 fax +49 (0)431 9 97 97-17 www.stbvsh.de 54.312427041133766 10.135574340820312
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369