Aktuelles
Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 15. Oktober 2024 möglich
Liebe Mitglieder,
zum Ende der Einreichungsfrist der Schlussabrechnung per 30.09.2024 haben wir neue Informationen erhalten:
1. Um ggf. technische Probleme der prüfenden Dritten beheben zu können, ist die Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 15. Oktober 2024 möglich. Dies gilt ohne technische Einschränkungen für prüfende Dritte.
2. Für alle ab dem 15. Oktober 2024 fehlenden Schlussabrechnungen erhalten die prüfenden Dritten ein Mahnschreiben per E-Mail. Hierin wird die Option eröffnet, selbständig eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im Antragsportal vorzunehmen.
3. Eine nachträgliche Einreichung ist dann nur noch in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich.