Aktuelles

DSTV-Corona-Übersicht & FAQs Soforthilfeprogramm des Bundes & Anpassungen im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds

Liebe Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Der DStV hat seine Corona-Übersicht aktualisiert. Das Dokument finden Sie hier.


2. Die Übersicht der häufig gestellten Fragen im Soforthilfeprogramm des Bundes (Soforthilfe-Corona) wurde ergänzt (Stand 21.04.2020):
Gilt der Antrag auch für Vermieter von Ferienwohnungen oder Ferienhäuser oder sonstiger Vermietungstätigkeit? Hier kommt es zunächst ganz entscheidend darauf an, ob es sich um eine gewerbliche Vermietungstätigkeit (Einkünfte aus § 15 EStG) handelt oder nur private Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Einkünfte aus VuV gemäß § 21 EStG) erzielt werden. Liegt nach dieser steuerrechtlichen Einordnung eine gewerbliche Tätigkeit vor, kann ein Antrag gestellt werden. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen o.ä. kann von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen und ein Antrag gestellt werden, wenn sie im Haupterwerb erfolgt, die Vermietung für maximal sechs Wochen und in einem entsprechenden Wechsel vorgenommen wird, zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden (z.B. Reinigung, Frühstück usw.), u.U. mit Angestellten oder Hilfspersonal, und das fortlaufend geschäftsmäßig beworben wird. In allen anderen Fällen nur privater Vermietungstätigkeit, kann kein Antrag gestellt werden, da es sich insoweit weder um eine gewerbliche noch selbständige Tätigkeit handelt.

Die aktuellen FAQ finden Sie auf der Seite der IB.SH hier: https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/


3. Zudem gab es einige wesentliche Anpassungen im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds:

Erweiterung  der  Antragsberechtigung  um private Vermieter (Auszug aus den aktualisierten FAQ):

[...]

-  Gewerbliche  und  private  Vermieter  (s.  u.)  von  Ferienwohnungen und -häusern  und  vergleichbaren  Angeboten,  welche  zu touristischen Zwecken beherbergen

Bei privaten Vermietern muss mehr als die Hälfte der Einnahmen (ohne Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben) aus der Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern für touristische Zwecke erzielt werden (Haupterwerb). Dabei werden die Einnahmen aus Vermietung mit den übrigen Einnahmen (z. B. Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit oder
Kapitalvermögen) ins Verhältnis gesetzt. Maßgeblich ist hier das Kalenderjahr 2019 oder – bei Neueröffnungen in 2019/2020 – die plausibilisierten Planeinnahmen für 2019/2020. Private Vermieter benötigen keinen Gewerbeschein.

[...]

Anpassung des Antragvordrucks:
- Ergänzung des Antragvordrucks um Angaben zu privaten Vermietern
-  Ergänzung  des  Antragvordrucks um eine Kundeninformation einschließlich Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehen an private Vermieter
-    Klarstellung    zur   Qualität   der   Hausbankbestätigung   auf   den
Legitimationsunterlagen des Kunden
-  Klarstellung  zu  den  Sorgfaltspflichten  der  Hausbank  im  Rahmen der Ermittlung der (fiktiven) wirtschaftlichen Berechtigten
Bitte nutzen Sie schnellstmöglich den neuen Antragsvordruck.

Wegfall der Fisch-De-minimis-Erklärung:
Nach finaler Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein werden Darlehen aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen De-Minimis-Verordnung gewährt. Eine Gewährung von Förderdarlehen auf Grundlage der Regelung zu Fisch-De-Minimis Beihilfen (reduzierte Beihilfewerte bis 30 TEUR) entfällt damit ersatzlos. Damit können z.B. auch Fischrestaurants mit Beihilfewerten bis zu 200 TEUR im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds gefördert werden. Nähere Informationen zu den maximal möglichen Förderhöhen erhalten Sie unter der "Orientierungshilfe für De-minimis-Beihilfen" auf der Website der IB.SH.

Sepa-Lastschriftmandat:
Die IB.SH würde sich freuen, wenn Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten auf die korrekte und vollständige Erfassung der notwendigen Angaben und Unterschriften auf dem Sepa-Lastschriftmandat, welches Teil des Antrages ist, achten.

Die IB.SH hat die beschriebenen Änderungen in ihren FAQ aktualisiert und den Antragsvordruck  überarbeitet.  Beide  Unterlagen  finden Sie ab sofort auf der Website zum Download.
https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandssicherungsfonds/

4. Unsere aktuellen Online-Seminare für Sie finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/auctores/scs/imc
Zum Beispiel:

24.04., 08.30 Uhr - 12.00 Uhr: Praxisfragen des Bilanzsteuerrechts

27.04., 11.00 Uhr - 12.30 Uhr: Mandantenberatung in der Corona-Krise

28.04., 09.00 Uhr - 15.30 Uhr: Brennpunkte der Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft

29.04., 09.00 Uhr - 12.00 Uhr: Beschäftigung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte

u.v.m.