Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

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Aktuelles

DSTV-Corona-Übersicht & FAQ zum Corona-Soforthilfezuschuss & Gewährung von Überbrückungshilfen

Guten Morgen liebe Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Der DStV hat seine Corona-Übersicht aktualisiert. Das Dokument finden Sie hier.

2. FAQ Corona-Soforthilfezuschuss mit Stand vom 09.04.2020 

Am 09.04.2020 hatten wir Sie bereits auf die neuen FAQ zum Corona-Soforthilfezuschuss des Bundes (für bis zu 10 Beschäftigte) hingewiesen. Hierzu haben wir noch folgende Erläuterungen erhalten, die wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung stellen möchten:

"Es hat maßgebliche Änderungen in zwei Punkten gegeben:

-die vorhandene betriebliche Liquidität ist nun doch nicht einzusetzen für die Frage, ob ein Liquiditätsengpass besteht.

-Personalkosten gehören nicht zum „Finanz- und Sachaufwand“, d.h., sie dürfen bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses nicht berücksichtigt werden.

Sofern das für die Antragsteller, die schon Anträge gestellt haben, dazu führen sollte, dass die „unter dem Strich“ zu viel bekommen haben, haben wir in der neuen ersten Rubrik klargestellt, dass dies nicht zur Überkompensation führt und der Antragsteller das nicht (anteilig) zurückzahlen muss."

3. Richtlinie zur Gewährung von Überbrückungshilfen für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten – Anträge sind freigeschaltet 

Zudem erhalten Sie in der Anlage die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zur Gewährung von Überbrückungshilfen aus Mitteln des Landes für von der Corona-Krise in ihrer Existenz besonders geschädigte Unternehmen, Selbstständige und Angehörige Freier Berufe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten.

Die Antragstellung wurde gerade freigeschaltet. Anträge können ab jetzt eingereicht werden.

Alle relevanten Unterlagen für die Antragstellung in diesem Landesprogramm (insb. Antrag, Förderrichtlinie, FAQs für das Landesprogramm) finden Sie hier: https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-corona-soforthilfe/

Die Soforthilfe des Bundes und des Landes sind zwei separate Förderprogramme. Bitte beachten Sie, dass es daher unterschiedliche Antragsformulare, FAQs und Förderrichtlinien für die Soforthilfezuschüsse des Bundes (für bis zu 10 Beschäftigte) und des Landes (mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigte) gibt. Die Programmgrundsätze sind weitgehend ähnlich, es gibt allerdings Unterschiede z.B. bei der Berücksichtigung von Personalkosten und der Berücksichtigung betrieblicher Liquidität.

4. Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe des Bundes

Wie Sie sicherlich schon aus den Medien und/oder über unsere und die Kanäle des Wirtschaftsministeriums oder aus direkten Kundenrückmeldungen erfahren haben, gibt es aktuell Betrugsversuche im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe des Bundes. Wir möchten Sie an dieser Stelle auch noch einmal direkt dafür sensibilisieren.

Aktuell werden von Betrügern im Internet zunehmend Webseiten eröffnet, die eine schnelle Auszahlung von Corona-Hilfen versprechen, wenn man den Antrag auf dieser Webseite stellt. Bitte sensibilisieren Sie Ihre Mandanten in Ihren Gesprächen, zur Antragstellung ausschließlich die offizielle Webseite der IB.SH zu nutzen.

Zudem gibt es Hinweise darauf, dass Antragsteller per E-Mail aufgefordert werden, durch Anklicken eines Links ihren Antrag auf den Corona-Soforthilfezuschuss zu bestätigen, um die weitere Bearbeitung zu ermöglichen. Absender der vorliegenden E-Mail ist die Adresse info@domainnameparking.at. Die in deutscher und englischer Sprache verfasste E-Mail ist wie eine Antwort auf Ihren Antrag formuliert, enthält aber eine andere E-Mail-Adresse, als die von IB.SH im anfänglichen Antragsprozess verwendete E-Mail (soforthilfezuschuss@in-sh.de statt soforthilfezuschuss@ib-sh.de). In der E-Mail wird erklärt, dass eine Bestätigung notwendig ist, weil AntiSpam PRO andernfalls die Zustellung des Antrages verhindert. Diese Mails wurden nicht von der IB.SH verschickt. Bitten Sie Ihre Mandanten, diese E-Mail zu löschen und nicht auf den Link zu klicken. Die IB.SH wird nicht dazu auffordern, E-Mails an die IB.SH durch Anklicken eines Links zu bestätigen.

Melden Sie sich bitte bei der IB.SH (mail an foerderlotse@ib-sh.de), wenn Ihnen Betrugsversuche bekannt werden, damit diese nachverfolgt werden können.

Einige Antragsteller nicht bewilligungsreifer Anträge haben am 9. April um 18.20 eine E-Mail von der IB.SH erhalten. Im Zusammenhang mit den auf der Webseite der IB.SH veröffentlichten Informationen zu Betrügern kann es hier eventuell zu einer Verunsicherung einiger Antragsteller kommen. Um diese Verunsicherung zu reduzieren, haben alle Adressaten dieser Mail vom 9. April heute eine zweite Mail von der IB.SH erhalten, um noch einmal zu verdeutlichen, dass die Mail vom 9.4. von der IB.SH versendet wurde.

5. Unser aktuelles Online-Seminar für Sie:

Datum

Uhrzeit

Thema

Referent

16.04.2020

09:00 – 10:30 Uhr

Gesetzliche Neuerungen für die Entgeltabrechnung im Rahmen der CORONA-Krise

Markus Stier

 

 

 

 

 

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