Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

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Aktuelles

DStV-Corona-Übersicht & FAQ zum Beihilferecht & Update Förderbedingungen im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand und MBG Härtefallfonds Mittelstand

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne informieren wir Sie wie folgt:

1. DStV-Corona-Übersicht
Sie enthält unter anderem Ergänzungen zur Überbrückungshilfe II. Die FAQ zur Überbrückungshilfe II wurden ebenfalls angepasst. Die Übersicht finden Sie hier

2. Sonderupdate der FAQ zum Beihilferecht 
Die FAQ finden Sie in der Anlage.

3. Update Förderbedingungen im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand und MBG Härtefallfonds Mittelstand
Die IB.SH informiert über wesentliche Änderungen im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand und MBG Härtefallfonds Mittelstand. Hintergrund der Änderungen ist, dass sich im Zuge des zweiten Lockdowns die Corona-bedingten Liquiditätsengpässe der Unternehmen in Schleswig-Holstein über Branchengrenzen hinweg weiter verschärft haben.

a. Anpassung des Verwendungszwecks im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehensprogramm)

Durch die Corona-Krise bedingte, im Zuge von erwarteten oder realisierten Umsatzausfällen zusätzliche Liquiditätsengpässe/Betriebsmittelbedarfe, die nicht durch bereits gewährte bzw. ausgezahlte Fördermittel gedeckt sind. 

Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass der IB.SH Härtefallfonds Mittelstand bereits früher unterstützend wirken kann. So müssen Unternehmen z. B. nicht vor Antragstellung des IB.SH Härtefallfonds Mittelstand Fördermittel aus bewilligten bzw. gewährten KfW-Darlehen erhalten oder Corona-Zuschussprogramme (z. B. November-/Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III) beantragt haben.

b. Programmerweiterung im Härtefallfonds 

Um Unternehmen in Schleswig-Holstein einen schnelleren und breiteren Zugang zum IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehensprogramm) und MBG Härtefallfonds Mittelstand (Beteiligungsprogramm) zu ermöglichen, werden die Härtefallvoraussetzungen um zusätzliche Kriterien zum Umsatzausfall ergänzt. Zukünftig sind nachfolgende Härtefallvoraussetzungen zum Umsatzausfall alternativ nebeneinander anzuwenden:
Unverändert: Das antragstellende Unternehmen muss einen Umsatzausfall im 1. Halbjahr 2021 (realisierte und zu erwartende Umsätze unter Berücksichtigung der Corona-Krise) von mind. 50 % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 erwarten oder einen Umsatzausfall von mind. 50 % im 2. Halbjahr 2020 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019 aufweisen. Sollte der jeweilige Vergleichszeitraum (1. Halbjahr 2019 oder 2. Halbjahr 2019) bei bestehenden Unternehmen in Einzelfällen nicht sinnvoll anwendbar sein, ist hilfsweise ein sinnvoller sechsmonatiger Vergleichszeitraum vor Eintreten der Corona-Krise zu nutzen. 
Unverändert: Bei Start-up-Unternehmen und Existenzgründungen (Gründung vor dem 01.04.2020), die in 2019 bzw. 2020 noch keine Ist-Umsätze erzielt haben, sind zur Ermittlung des Umsatzausfalls die ursprünglich plausibilisierten Planumsätze für das 1. Halbjahr 2021 mit den aktuell zu erwartenden Umsätzen des 1. Halbjahrs 2021 zu vergleichen. 
Alternativ neues Umsatzausfallkriterium: Das antragstellende Unternehmen muss einen realisierten Umsatzausfall von mind. 30 % im November 2020, Dezember 2020 und Januar 2021 im Vergleich zum November 2019, Dezember 2019 und Januar 2020 aufweisen.
Oder: Das antragstellende Unternehmen muss in einem der Monate November 2020, Dezember 2020 oder Januar 2021 einen realisierten Umsatzausfall von mind. 50 % im Vergleich zum korrespondierenden Vorjahresmonat (November 2019, Dezember 2019 oder Januar 2020) aufweisen.
Der realisierte oder zu erwartende Umsatzausfall wird jeweils im Rahmen der Antragstellung durch die Hausbank bestätigt (Hausbankbestätigung); ggf. bindet sie zu diesem Zweck Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ein. Die neuen Kriterien gelten für den gesamten Programmzeitraum (bis 30.06.2021).

Alle weiteren Bedingungen des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds, IB.SH Härtefallfonds Mittelstand und MBG Härtefallfonds Mittelstand einschließlich der wesentlichen Änderungen aus Dezember 2020 bleiben bestehen. 

Unsere Informationen und Unterlagen haben wir auf der Website der IB.SH bzw. MBG angepasst und stehen dort für Sie zum Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie ab sofort das aktuelle Antragsformular des IB.SH Härtefallfonds Mittelstand, da hierin auch die Programmerweiterung enthalten ist. 

Des Weiteren haben wir unsere FAQs hinsichtlich diverser Fragestellungen zu Geschäftsvorfällen aus dem Bestandsgeschäft ergänzt (z. B. Rückzahlung der Hausbankenbeteiligung, Geschäftsaufgabe, Sitzverlagerung). 

4. Webinare (Auszug)
Unsere Seminare finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

09.02.2021 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Online-Seminar: Der Corona-Jahresabschluss 2020 anhand von Praxisfällen
Pollanz, Manfred

10.02.2021 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Update - Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsbetrug
Bosbach, Jens

12.02.2021 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Einkommensteuererklärung 2020
Mieling, Maike

15.02.2021 11:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Die Bescheinigung des Jahresabschlusses durch den/die Steuerberater/in in Zeiten der Corona Krise
Pollanz, Manfred

18.02.2021 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Online-Seminar: Umsatzbesteuerung der Juristischen Person des öffentlichen Rechts
Fietz, Andreas

02.03.2021 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Einkommensteuer XXL - Fit in den VZ
Seifert, Michael

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