Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

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Aktuelles

DStV-Corona-Übersicht & Corona-Spezial: Die geänderte Überbrückungshilfe ab September 2020

Liebe Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Der DStV hat seine Corona-Übersicht aktualisiert.
Sie enthält ein Update zur Überbrückungshilfe I: Die Antragsfrist wurde vom BMWi letztmalig bis zum 09. Oktober verlängert. Das Dokument finden Sie hier.

Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden müssen.
Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen.
 
Die Verlängerung der Antragsfrist bis zum 9. Oktober trägt der Tatsache Rechnung, dass die Antragszahlen in den letzten Tagen sehr stark angestiegen sind und die technischen Systeme zum Teil stark beansprucht werden. Damit ein Antragsstau zum Fristende vermieden wird und jeder die Möglichkeit hat, seinen Antrag fristgerecht einzureichen, wurde der 9. Oktober als neuer Schlusstermin festgesetzt. 
 
Änderungsanträge zu bereits (teil)bewilligten Anträgen für die Phase 1 sowie die Änderung der Kontoverbindung können noch bis zum 30. Oktober 2020 eingereicht werden, um beispielsweise zusätzliche förderfähige Kosten oder andere Informationen zu ergänzen, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen werden. Eine Nachzahlung im Zuge der Schlussabrechnung wird nicht möglich sein.

Anträge auf Überbrückungshilfe für die Phase 1, die angelegt wurden und die bis zum 9. Oktober 2020 nicht abgesendet werden, werden am 10. Oktober 2020 automatisch geschlossen und gelöscht.

Anträge für die zweite Phase können in den kommenden Wochen ebenfalls über das elektronische Antragssystem eingereicht werden. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Aktuelle Informationen zur zweiten Phase der Überbrückungshilfe sind zeitnah auf der Infoseite zu finden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste.html  

Bitte senden Sie Ihre noch offenen Anträge für die erste Phase rechtzeitig vor dem Ablauf der Antragsfrist ab.

2. Corona-Spezial: Die geänderte Überbrückungshilfe ab September 2020 - Online-Seminar
02.10., 09.00 - 10.30 Uhr - Die geänderte Überbrückungshilfe ab September 2020, Kanzleien erneut gefordert

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