Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

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Aktuelles

DStV-Corona-Übersicht & Änderungen im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds und IB.SH Härtefallfonds Mittelstand & Online-Seminare & Skripte-Shop

Liebe Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Der DStV hat seine Corona-Übersicht aktualisiert.
Sie enthält u.a. Informationen über die Wiederaufnahme des Rückmeldeverfahrens in NRW zur Soforthilfe und wurde um wesentliche Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25.08. ergänzt. Die Übersicht finden Sie hier

2. Die IB.SH bittet um Kenntnisnahme über wesentliche Änderungen im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds und IB.SH Härtefallfonds Mittelstand.

2.1. Unternehmen in Schwierigkeiten
Grundsätzlich bleibt es eine Antragsvoraussetzung, dass in beiden Förderprogrammen keine Unternehmen, die am 31. Dezember 2019 im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Schwierigkeiten waren, antragsberechtigt sind.

Zukünftig wird es jedoch aufgrund einer aktuellen Modifizierung des EU-Beihilferechts im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds und IB.SH Härtefallfonds Mittelstand für kleine Unternehmen (weniger als 50 beschäftigte Personen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme max. 10 Millionen Euro) bzw. Kleinstunternehmen (weniger als 10 beschäftigte Personen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme max. 2 Millionen Euro) eine Öffnungsklausel geben.

Unter der Voraussetzung, dass alle bisherigen Erklärungen des Kunden und der Hausbank (u.a. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, positive Perspektive für den nachhaltigen Bestand des Kunden) im Antrag abgegeben werden, können kleine Unternehmen bzw. Kleinstunternehmen Anträge stellen, auch wenn sie bereits am 31. Dezember 2019 im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Schwierigkeiten waren. Das Unternehmen darf jedoch nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens nach nationalem Recht sein und weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.

2.2. Darlehensmindestbetrag im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand
Bisher können im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand Unternehmen mit einem Darlehensmindestbetrag von 100.000 Euro (bei einem Mindestumsatz von 400.000 Euro in 2019 oder auf Basis Planung 2020) gefördert werden. Dieser Grundsatz bleibt erhalten, wobei in begründeten Ausnahmen zukünftig auch Anträge mit einem Darlehensmindestbetrag von 50.000 Euro (bei einem Mindestumsatz von 200.000 Euro in 2019 oder auf Basis Planung 2020) gestellt werden können. Eine Begründung für einen reduzierten Darlehensbetrag ist im Antrag aufzuführen.

Hier finden Sie alle weiteren Bedingungen, Informationen und Unterlagen zum IB.SH Mittelstandssicherungsfond und IB.SH Härtefallfonds Mittelstand.

Gerne stellen wir Ihnen des Weiteren eine von uns erstellte Übersicht der wesentlichen Corona Förderprogramme für Unternehmen in Schleswig-Holstein auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung. Hierbei haben wir auch eine Sortierung nach den relevanten Beihilfearten vorgenommen.

3. Unsere aktuellen Online-Seminare finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

01.09., 10.00 - 11.30 Uhr: Check-Up GmbH-Satzung

04.09., 10.00 - 11.30 Uhr: Praxishighlight Betriebsaufspaltung

15.09., 13.00 - 16.00 Uhr: Internationales Steuerrecht - Teil 1

24.09., 14.00 - 16.00 Uhr: Doppelte Haushaltsführung - Update 2020

29.09., 13.00 - 16.00 Uhr: Internationales Steuerrecht - Teil 2

10.11., 13.00 - 16.00 Uhr: Internationales Steuerrecht - Teil 3

4. Sie können nicht am Seminar teilnehmen und möchten die Unterlage zum Selbststudium erwerben? Dann schauen Sie in unseren Skript-Shop https://stbvsh-seminare.de/skript-shop/
Zur Bestellung melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in "Mein Account" an. Nach dem Kauf liegt das von Ihnen ausgewählte Skript direkt in Ihrem Kundenaccount unter dem Menüpunkt Meine Bestellungen / Gekaufte Dokumente zum Download bereit.

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