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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Hilfe bei der Gestaltung der Datenschutzerklärung für die Kanzleiwebseite

Zum 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt sein. Das gilt auch für den Internetauftritt der Kanzleien. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzerklärung auf der Kanzleiwebseite hilft.

Weiterführende Links sind in der Anlage zusammengestellt.