Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V.

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Aktuelles

BMF-Schreiben zur Fristverlängerung der Steuererklärungen 2020 schafft Klarheit & Veranstaltungen der Steuerakademie SH

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. BMF-Schreiben zur Fristverlängerung der Steuererklärungen 2020 schafft Klarheit
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll die Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 für beratene Steuerpflichtige bis Ende August 2022 beschlossen werden. Das Gesetz tritt jedoch erst nach Ablauf der derzeitigen Abgabefristen in Kraft. Daher hat das BMF in seinem Schreiben für die Übergangszeit entsprechende Regelungen getroffen.

Aktuell steht für beratene Steuerpflichtige als Abgabetermin für die Steuererklärung 2020 der 31.5.2022 im Gesetz. Bis dahin gilt auch die zinsfreie Karenzzeit (vgl. ATAD-Umsetzungsgesetz, BGBl. 2021 I, S. 2035). Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll die Frist zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie um weitere drei Monate verlängert werden – bis Ende August 2022 (vgl. Gesetzentwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes, BT-Drs. 20/1111). Der Haken: Das Gesetz wird erst nach Ende Mai im Bundessteuerblatt veröffentlicht und mithin erst dann offiziell in Kraft treten.

Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verschiedene Anweisungen getroffen, um diese zeitliche Lücke die Abgabefristen betreffend zu schließen (vgl. BMF-Schreiben vom 1.4.2022):

Unter anderem entfällt demnach für beratene Steuerpflichtige der automatische Verspätungszuschläge für Steuererklärungen 2020, die nach Ende Mai 2022 und bis zum Inkrafttreten des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes abgegeben werden. Die in diesem Zeitraum abgegebenen Steuererklärungen gelten grundsätzlich nicht als verspätet.

Das Schreiben ist für den Besteuerungszeitraum 2020 in allen offenen Fällen anzuwenden. 

2. Webinare und Seminare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

04.04.2022 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ukraine-Krise: Neue Steuerhilfen aus dem BMF-Schreiben vom 17.03.2022 richtig anwenden
Sachse, Annette

05.04.2022 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Grundsteuer für Praktiker - Was muss man jetzt schon wissen?
Hendricks, Lukas

05.04.2022 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: Bitcoin & Co. - Basiswissen
Steger, Matthias
Mit 1 Zeitstunde für die Pflichtfortbildung Fachberater Vermögens- und Finanzplanung (DStV) anerkannt.

06.04.2022 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Online-Seminar: Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht
Hammerl, Robert

19.04.2022 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Online-Seminar: Tipps und Tricks im DATEV-Programm Rechnungswesen
Zolk, Hannes

21.04.2022 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Online-Seminar: Nachfolgeberatung in der Praxis: Das Erbschaftsteuermandat
Weidmann, Matthias
Mit 1,5 Zeitstunden für die Pflichtfortbildung Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV) anerkannt.

27.04.2022 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kassenführung in Apotheken
Achilles, Gerd u.a.
Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster
Auch für Mitarbeiter/-innen in Apotheken (Mandanten) geeignet.

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