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Beurteilung der ehrenamtlichen Vergütung von Bürgermeistern in Schleswig-Holstein
Die an einen ehrenamtlichen Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde in Schleswig-Holstein gezahlten Aufwandsentschädigungen sind keine „Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit“ gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG
§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 19 EStG; §§ 50 Abs. 1, 51, 27 GO SH
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