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Bauträger erhält Erstattungszinsen

Der Bundesfinanzhof hat die am 10. Januar 2019 terminierten mündlichen Verhandlungen zu den Bauträger-Fällen ersatzlos aufgehoben. Auf Weisung der Oberbehörde haben die Finanzämter die Revisionen in den Rechtssachen V R 3 / 18, V R 7 / 18 sowie V R 8 / 18 zurückgenommen. Die Urteile der Finanzgerichte werden rechtskräftig und kommen zum Ergebnis, dass dem Bauträger ein Zinsanspruch zusteht.

Weitere Informationen finden Sie in der Anlage.