Liebe Mitglieder,
wir informieren Sie heute wie folgt:
1. FAQ zur Aktivrente
BMF greift Anregungen des DStV auf: FAQ zur Aktivrente veröffentlicht Seit Jahresbeginn können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Kurz vor Ablauf der Frist für die erste Lohnsteuer-Anmeldung 2026 veröffentlichte die oberste deutsche Finanzbehörde dazu wichtige Fragen und Antworten. Darin greift sie Anregungen des DStV auf und klärt wichtige Praxisfragen. Angesichts der sehr kurzen Umsetzungszeit bei der Aktivrente brachte sich der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) frühzeitig ein und übermittelte dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seiner Stellungnahme S 10/25 zahlreiche praxisrelevante Hinweise. Kürzlich veröffentlichte das BMF einen FAQ-Katalog zur Aktivrente. Dieser greift – wenn auch rechtlich unverbindlich – relevante Anwendungsfragen der Steuerfreiheit auf. Den Katalog finden Sie in der Anlage. Bitte beachten Sie auch unser Webinar in Kooperation mit dem Bayerischen Steuerberaterverband:
06.03.2026 09:00 Uhr - 10:00 Uhr
Aktivrente – Die neue Steuerbefreiung im Fokus
Schuster, Raphael
ONLINE
2. Stammdaten 10-Schritte-Leitfaden
Stammdaten sind das Fundament jeder digitalen Steuerkanzlei. Doch genau hier liegen oft die größten Bremsklötze für Automatisierung, CloudNutzung und KI. Veraltete Mandantenmodelle, Dubletten und Datenmüll kosten Zeit, Geld und Nerven. Diese 10 radikalen, praxiserprobten Schritte zeigen, wie Kanzleien ihre DATEVStammdaten konsequent bereinigen, Strukturen vereinfachen und den Weg für stabile, zukunftsfähige Prozesse freimachen. Klar, direkt und umsetzbar. Den Leitfaden finden Sie in der Anlage.
3. Achtung: Neue ELSTER-Phishing-Masche – Verbraucherzentrale warnt
Aktuell sind wieder gefälschte E-Mails im Namen von ELSTER oder der Finanzverwaltung im Umlauf, in denen angebliche Steuererstattungen angekündigt werden. Ziel ist es, an Zugangsdaten oder Bankinformationen zu gelangen. Die Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht regelmäßig aktuelle Beispiele und Warnhinweise im sogenannten Phishing-Radar. Dort finden Sie konkrete Screenshots, typische Erkennungsmerkmale und Handlungsempfehlungen. Hier geht es zu den Details
Unsere Empfehlung für die Kanzleipraxis:
• Sensibilisieren Sie Ihr Team für täuschend echte ELSTER- oder Finanzamtsmails.
• Weisen Sie auch Ihre Mandanten aktiv auf diese Betrugsversuche hin – insbesondere bei angeblichen „Rückerstattungen“.
• Rufen Sie ELSTER ausschließlich über die bekannte Adresse direkt im Browser auf – niemals über Links in E-Mails.
Gerade im Umfeld der digitalen Bescheide und der verstärkten ELSTER-Kommunikation steigt das Missbrauchspotenzial. Hier zeigt sich erneut: Digitale Prozesse brauchen digitale Wachsamkeit. Wenn Sie ähnliche Fälle aus Ihrer Kanzlei kennen, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis – damit wir unsere Mitglieder frühzeitig informieren können. Bleiben wir aufmerksam – gemeinsam sind wir stärker.
4. Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
§ 52d Satz 2 FGO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gem. § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gem. § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen (BFH, Urteil v. 25.11.2025 - VIII R 2/25; veröffentlicht am 12.2.2026). Hier geht es zu den Details
5. BStBK: Aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Die vorliegenden Auslegungs- und Anwendungshinweise beziehen sich auf das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), zuletzt geändert am 27.12.2024. Sie gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter der Aufsicht der Steuerberaterkammern gem. §§ 50 Nr. 7, 51 Abs. 1 GwG stehen. Hier geht es zu den Details
6. Neue FAQ der BStBK: Allgemeine digitale Aufbewahrung
Die BStBK veröffentlicht einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung. Er bündelt häufige Fragen zu handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (inkl. GoBD), zur digitalen Archivierung von Dokumenten sowie zu ausgewählten DSGVO-Aspekten.
Digitale Aufbewahrung ist längst Standard – zugleich bleiben Detailfragen in der Praxis anspruchsvoll: Welche Unterlagen sind wie lange aufzubewahren? Welche Anforderungen stellen Handelsrecht und GoBD an Ordnung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit? Wie ist mit E-Mails, Vorsystemen, Konvertierung, Systemmigration oder den Zugriffsarten im Prüfungsfall umzugehen?
Der neue FAQ-Katalog der BStBK bietet hierzu eine strukturierte Übersicht und behandelt u. a. Fragen zur digitalen Aufbewahrung von Jahresabschlüssen, zu Signaturen/Freigaben, zur Archivierung von Entgeltunterlagen sowie zu Lösch- und Auslagerungsthemen im DSGVO-Kontext.
7. Lohnbuchhaltung: Neue Informationspflicht für Arbeitgeber nach § 45c AufenthG
Mit § 45c Aufenthaltsgesetz wurde eine neue Informationspflicht für Arbeitgeber eingeführt. Unternehmen müssen ausländische Beschäftigte künftig über wesentliche aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen ihres Arbeitsverhältnisses informieren – insbesondere dann, wenn der Aufenthaltstitel an eine konkrete Beschäftigung geknüpft ist. Die Information hat in Textform zu erfolgen und sollte dokumentiert werden. Bei Verstößen drohen ordnungsrechtliche Konsequenzen.
Für Kanzleien, die die Lohnabrechnung für ihre Mandanten übernehmen, bedeutet das: Prüfen Sie, ob betroffene Beschäftigte vorhanden sind, und weisen Sie Ihre Mandanten vorsorglich auf diese neue Verpflichtung hin. Gerade in Branchen mit hohem Anteil internationaler Fachkräfte besteht Handlungsbedarf. Hier geht es zu den Details
8. Münchner Steuerfachtagung
Die Münchner Steuerfachtagung zählt zu den traditionsreichen Fachveranstaltungen im Steuerbereich. Auch im Jahr 2026 bietet die Tagung am 18. und 19. März ein umfangreiches Programm, das aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht und in der Wirtschaft aufgreift. Die Veranstaltung findet im Sofitel Munich Bayerpost statt und richtet sich an Fachleute, die Wert auf eine fundierte und strukturierte Wissensvermittlung legen.
Das Programm umfasst Vorträge, Fallbeispiele und Diskussionsbeiträge, die von erfahrenen Experten aus Verwaltung, Rechtsprechung und Praxis gestaltet werden.
Die Tagung bietet eine gute Gelegenheit, sich innerhalb kurzer Zeit über wesentliche Entwicklungen zu informieren und die eigene fachliche Arbeit auf den neuesten Stand zu bringen. Weitere Informationen stehen unter www.steuerfachtagung.de bereit.
9. Rügener Steuerfachtage
Die Rügener Steuerfachtage des Steuerberaterverbandes Köln finden vom 11. bis 13. Juni 2026 in Binz auf Rügen statt. Weitere Inforationen finden Sie in der Anlage.
10. Webinare und Seminare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/
18.02.2026 ff 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Update Unternehmenssteuerrecht (3 x 1/2 Tag)
Mayer, Lars
ONLINE
19.02.2026 16:00 Uhr - 20:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung – Finanzrichter im Dialog I
Tiede, Kai & Rätke, Bernd
ONLINE
19.02.2026 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Die Reform der Grunderwerbsteuer bei Share Deals – Aktueller Gesetzentwurf vom 14.1.2026
Schley, Nico
ONLINE
19.02.2026 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Geschenke und Betriebsveranstaltungen - umsatzsteuerlich
Alm, Mathias
ONLINE
25.02.2026 15:30 Uhr - 17:30 Uhr
Vorsorge und Nachfolge
Bialluch-von Allwörden, Stephanie
LOG-IN Gründerzentrum, Memelandstraße 2, 24537 Neumünster
Bezirke Neumünster & Bad Segeberg
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