Knapp ein Jahr nach dem ersten Entwurf legt die oberste deutsche Finanzbehörde erneut einen Entwurf zur E-Rechnung vor. Darin enthalten: zusätzliche Hinweise und Anpassungen des UStAE. Der DStV mahnt mehr Rechtssicherheit an und fordert, die Vorgaben eng an bestehenden Prozessen auszurichten.
Mit dem neuen BMF-Entwurf zur E-Rechnung greift das Bundesministerium für Finanzen (BMF) relevante Praxisfragen auf und will die Auffassungen der Finanzverwaltung konkretisieren. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begleitet die Entwicklungen weiterhin eng. Mit seiner Stellungnahme S 06/25 gibt der DStV Hinweise, wie das BMF - gerade für kleine und mittlere Unternehmen und deren Berater - zusätzliche Rechtssicherheit schaffen kann.
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