Liebe Mitglieder,
wir informieren Sie heute wie folgt:
1. Dringende Warnung: Betrugsversuche mit gefälschten DGUV-Rechnungen – jetzt auch mit Vollstreckungsandrohung
Immer perfider: Derzeit sind erneut gefälschte E-Mails im Umlauf, die angeblich im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) verschickt werden. Sie richten sich gezielt an Betriebe – auch Steuerberaterkanzleien – und nutzen täuschend echt gestaltete Schreiben, Logos und Signaturen.
Zunächst wurde unter dem Betreff „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 – verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ eine Zahlung auf ein spanisches Konto eingefordert. Jetzt folgt die nächste Eskalationsstufe: Ein angeblich vollstreckbarer Titel samt „Letzter Zahlungsaufforderung – Vollstreckung & SCHUFA-Eintrag erfolgen ohne weitere Ankündigung“ wird verschickt – inklusive Drohungen mit Kontopfändung, Haftbefehl und Schuldnerregistereintrag.
Die DGUV hat in ihrem offiziellen Rundschreiben D 01/2025 klargestellt: Ein solches Präventionsmodul existiert nicht – auch keine Zahlungspflicht aufgrund von Vollstreckungstiteln. Zahlen Sie unter keinen Umständen den geforderten Betrag! Erstatten Sie Anzeige, falls bereits eine Zahlung erfolgt ist.
Aktuelle Hinweise finden Sie auch auf den Websites von www.dguv.de und www.bgn.de.
2. Änderungen der Veranlagung und Erhebung der Landwirtschaftskammerumlage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Betriebe der Küsten- und kleinen Hochseefischerei sowie Betriebe der Binnenfischerei und Teichwirtschaft ab dem Haushaltsjahr 2025
Zum 01.01.2025 ist das Gesetz über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein geändert worden. Das Finanzministerium S-H bittet um Kenntnisnahme über die damit verbundenen Änderungen bei der Veranlagung und Erhebung der Landwirtschaftskammerumlage (vgl. Anlagen am Ende des Beitrags).
3. Umsatzsteuer bei PV-Anlagen: Lieferung von Mieterstrom als selbständige Hauptleistung
Sonja Sonnenstrom (S) ist Eigentümerin eines umsatzsteuerfrei vermieteten Mehrfamilienhauses. Sie liefert ihren Mietern Strom, den sie über die Betriebskosten abrechnet. Auf ihrem Mehrfamilienhaus installierte S eine PV-Anlage. Im Rahmen einer KfW-Förderung verpflichtete sie sich, 50 % der Stromlieferungen innerhalb des Mietobjekts abzunehmen. Soweit der durch die PV-Anlage produzierte Strom nicht ausreicht, gewährleistete S die Stromversorgung durch den Bezug und die Weiterlieferung externen Stroms.
Aus der Anschaffung der PV-Anlage machte S einen Vorsteuerabzug geltend. Das Finanzamt gelang jedoch im Rahmen einer USt-Sonderprüfung zu dem Ergebnis, dass die beiden Leistungen der Vermietung und Stromlieferung so eng zusammenhingen, dass die Stromlieferung als Nebenleistung umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung (Vermietung) teile. Da die Wohnungen umsatzsteuerfrei vermietet wird, ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der PV-Anlage um 50 % ausgeschlossen. S erhebt dagegen Klage zum Finanzgericht.
Das Finanzgericht Münster (Az. 15 K 128/21) gab der Klage mit seinem Urteil vom 18.02.2025 statt. Das Gericht folgte damit der Auffassung des BFH, welcher ca. ein halbes Jahr vorher ebenso entschied (BFH, U.v. 17.07.2024, XI R 8/21, DStR 2024, S. 2260). Die Lieferung von Mieterstrom ist keine unselbständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbständige Hauptleistung, so das Gericht. Dies impliziert, dass Vermieter bei der Anschaffung einer PV-Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Vollständiger Text inkl. Praxistipp siehe Anlage am Ende des Beitrags.
Autoren: Maximilian Krämer LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht, Malte Norstedt LL.M. Eur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Cedrik Lin, Diplom-Jurist (Univ.), alle DNK Rechtsanwälte, München und Nürnberg.
Seminar-Hinweis:
🗓️ 03.07.2025 ⏰ 09:00 Uhr - 10:30 Uhr
🔗 Dauerbrenner Photovoltaik-Anlagen – Aktuelle Entwicklungen
💬 Seifert, Michael
Die Besteuerung von PV-Anlagen hat sich zwischenzeitlich zu einem wahren Dauerbrenner entwickelt. Aktuell sind nicht nur durch das Jahressteuergesetz 2024 praxisbedeutsame Änderungen eingetreten.
Auch durch aktuelle Äußerungen der Finanzverwaltung und der Finanzrechtsprechung haben sich bedeutsame (Fort-)Entwicklungen ergeben.
In dem Online-Seminar geht der langjährige Referent Michael Seifert (Dipl.-Finw./StB) praxisnah und anhand einer Vielzahl von Beispielen auf die ertragsteuerliche Befreiungsvorschrift unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen näher ein.
4. Webinare und Seminare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/
03.07.2025 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Steueränderungen zur Jahresmitte - Jahressteuergesetz 2025 & Co.
Seifert, Michael
ONLINE, Büro oder Homeoffice
03.07.2025 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Aktuelle Spezialthemen zur Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Bewertung
Mannek, Wilfried
ONLINE, Büro oder Homeoffice
Mit 3,5 Std. anerkannt als Pflichtfortbildung für Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
07.07.2025 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Live-Webinar Computerschreiben lernen in nur 4 Stunden für Steuerberateranwärter/-innen
Henkelmann, Tanja
ONLINE, Büro oder Homeoffice
08.07.2025 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nettolohnoptimierung: Mehr „Netto“ vom „Brutto“
Seifert, Michael
ONLINE, Büro oder Homeoffice
09.07.2025 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Steuerberater/-innen in der Pflichtenzange - Strafrechtliche Risiken und deren Vermeidung
Talaska, Peter
ONLINE, Büro oder Homeoffice
10.07.2025 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Thementag Lohnpraxis 2025
Stier, Markus
Holstenhallen Congress Center (HCC), Justus-v.-Liebig-Str. 2 - 4, 24537 Neumünster
22.07.2025 + 23.07.2025 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Einkommensteuererklärung Aufbaukurs
Peters, Florian
Lebensmittelinstitut KIN e.V., Wasbeker Str. 324, 24537 Neumünster
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