Liebe Mitglieder,
wie Sie wissen, endet die Nachfrist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten am 31.01.2024. Dies gilt nach Auskunft des BMWK im Übrigen auch in den Fällen, in den gegen einen vorläufigen (teil-)bewilligenden Bescheid gegebenenfalls Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.
Im Einzelfall kann bis 31.01.2024 eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Dazu muss bis Ende Januar allerdings zwingend das Organisationsprofil im Portal angelegt sein. Im Fall einer bisher noch nicht erfolgten Fristverlängerung sollte diese über das digitale Antragsportal beantragt werden. Auf der Seite des BMWK finden Sie auch den ausführlichen FAQ-Katalog sowie den Zugangslink zur Schlussabrechnung für prüfende Dritte.
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.