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Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich

Sehr geehrte Steuerberaterinnen und Steuerberater,

wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Ihren gesamten Teams erholsame Festtage und einen guten Start ins neue Jahr 2022. Bleiben Sie alle gesund! 

Gerne informieren wir Sie heute wie folgt:

1. Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus ist eine Antragsberechtigung nun zusätzlich auch bei freiwilligen Schließungen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen vorgesehen. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) auf dem Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de hin. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich für eine entsprechende unbürokratische Lösung stark gemacht.

Die Sonderregelung soll für den Zeitraum 01.11.2021 bis 31.12. 2021 gelten. Sie stellt klar, dass freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs, weil eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs infolge von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre, die Annahme eines coronabedingten Umsatzeinbruchs nicht ausschließen.

Der Antragsteller hat die wirtschaftlichen Beweggründe der freiwilligen Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs dem prüfenden Dritten gegenüber in gewohnter Weise glaubhaft darzulegen. Dabei muss er angeben, inwiefern staatliche Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbare Maßnahmen wie Verbote touristischer Übernachtungen oder Sperrstundenregelungen seinen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich beeinträchtigen.

Weitere Einzelheiten können dem aktualisierten FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III Plus entnommen werden. Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus endet am 31.03.2022. Die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 wurden zur Verlängerung ins Jahr 2022 ebenfalls überarbeitet. Die bisherigen Beihilfehöchstbeträge gelten fort. Die Schlussabrechnung kann sodann bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.

2. Webinare (Auszug)
Unserer komplettes Programm finden Sie unter https://stbvsh-seminare.de/

07.01.2022 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Grundsteuer-Reform
Mannek, Wilfried

13.01.2022 10:00 Uhr - 11:30 Uhr
Online-Seminar: Der Steuerberater in der sozialversicherungsrechtlichen Prüfung
Bertrand, Christian

14.01.2022 ff (ABO) 09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Online-Seminar: Monatliches Steuer-Update
Perschon, Markus

25.01.2022 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Online-Seminar: Beschränkter Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
Pedersen, Erik & Peters, Florian

25.01.2022 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Online-Seminar: Haftungsgefahren des Steuereberaters im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Hilfen
Wulf, Martin

26.01.2022 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Online-Seminare: Strafrechtliche Risiken in der Steuerberatung / Durchsuchung und Beschlagnahme bei dem steuerlichen Berater
Schumacher, Christian
Kostenfrei für unsere Mitglieder

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